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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Jochen A. •

Wäre ein Tabakverbot sowie die massive Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol ein Weg, den Sie aus gesundheitspolitischer Sicht beschreiten würden?

Sehr geehrter Herr Holetschek,

Haben Sie Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung zu ihrer Haltung zum Thema Cannabis. Da wir mit Alkohol und Tabak zwei Brand gefährliche legale Drogen haben und ich selbst kaum Alkohol trinke und nicht rauche, drängt sich mir zunehmend die Frage auf, ob man Tabakprodukte in Deutschland nicht verbieten könnte. Zudem bekomme ich als Polizeibeamter tagtäglich die negativen Folgen des massiven Alkoholkonsums und den negativen Begleiterscheinungen mit. Tabak verursacht jedes Jahr über 100.000 Todesfälle, die in kausalem Zusammenhang mit dem Tabakkonsum stehen. Können Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, dass man in Deutschland Tabak verbietet und Alkohol nur noch in ausgewiesenen speziellen Shops verkauft, wo der Zugang ab 18 Jahren möglich ist?

Freundliche Grüße,

Jochen A.

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CSU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte: 

Bayern setzt in puncto Tabak- und Alkoholkonsum vorrangig auf umfassende Prävention, etablierte gesetzliche Regulierungsmaßnahmen sowie passgenaue Informations- und Aufklärungsangebote anstatt auf Verbote und Zugangsbeschränkungen.

So bestehen in Bayern vielfältige etablierte Rauchpräventionsangebote, die sich insbesondere an Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige richten, wie z. B. der jährlich europaweit stattfindende Wettbewerb „Be Smart – Don't Start“  für 11- bis 15-jährige Jugendliche oder der Mitmachparcours „KlarSicht“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Tabak- und Alkoholprävention, für den in Bayern eine mobile "Koffer-Variante" mit verschiedenen Begleitmaterialien kostenlos zur Ausleihe an interessierte Einrichtungen zur Verfügung steht.

Der Raucheranteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Rauchten beispielsweise 1990 noch knapp 45 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung, waren es 2021 nur noch etwa 23 Prozent (Quelle: Epidemiologischer Suchtsurvey 2021; https://www.aerzteblatt.de/archiv/226329/Konsum-psychoaktiver-Substanzen-in-Deutschland).

Präventionsmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil des komplexen Bündels von Ursachen, auf das der Rückgang der Raucherraten zurückgeführt werden kann. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass auch öffentliche Maßnahmen zur Verringerung des Rauchens einen wichtigen Beitrag zum Rückgang von Erkrankungen in Bayern leisten, die mit dem Rauchen assoziiert sind. Besonders wirksam sind dabei verhältnispräventive Maßnahmen wie Tabaksteuererhöhungen, die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung und des Jugendschutzes, die Einschränkung der Tabakwerbung und auch die Einführung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG, auch „Nichtraucherschutzgesetz“) (Kraus et al. 2016; DKFZ 2014). Das GSG trat am 1. August 2010 in Bayern in Kraft. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen. Damit wurde in allen wesentlichen öffentlich zugänglichen Bereichen das Rauchen verboten. 

Flankierend zu Präventions- und gesetzlichen Regulierungsmaßnahmen sind Informations- und Aufklärungskampagnen sowie Unterstützungsangebote zur Tabakentwöhnung hilfreich, z. B. unter https://www.bzga.de/infomaterialien/foerderung-des-nichtrauchens/.

Im Gegensatz zu den dargelegten öffentlichen Maßnahmen besteht jedoch im privaten Personenverkehr beim Konsum von Tabak bzw. Nikotin kein gesetzliches Verbot. Aus bayerischer Sicht wäre es zu begrüßen, wenn zumindest in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen z. B. in Autos nicht mehr geraucht werden dürfte. Die Einführung eines solchen Tabakkonsumverbotes liegt jedoch zum einen im Kompetenzbereich des Bundes. Überdies fällt die Entscheidung, in seinen vier Wänden zu rauchen, in das Zentrum der privaten Lebensführung, welches durch unsere Verfassung besonders geschützt ist. Im privaten Wohnbereich ist deshalb ein gesetzliches Rauchverbot abzulehnen. Ein solches Verbot müsste zudem praktisch umgesetzt werden, z. B. durch Kontrollen in privaten Wohnräumen durch Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden.

Wie von Ihnen weiter dargelegt, stellt übermäßiger Alkoholkonsum ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit dar und kann abhängig machen. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich im Falle von Alkohol in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher. Zudem liefert der konsequente Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Prävention der Alkoholsucht. 

Bayern verfügt über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum, dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. Schwangere.

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

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