Frage von Roland R. • 12.02.2025
wie stehen sie zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern?
wie stehen sie zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern?
Hat ein Vermieter z.B zwei identische Wohnungen, so bedeutet das, wenn eine Mietpartei
einen um 20% höheren Heizbedarf hat als die andere, dass der Vermieter nicht nur 20% mehr
übernehmen muss, sondern - weil damit die Wohnung schlechter eingestuft wird - sogar einen
noch höheren Anteil übernehmen muss.
Außerdem dient die Heizung ja auch zum Erwärmen des warmen Wassers und auf den Verbrauch
an Warmwasser hat der Vermieter absolut keinen Einfluss.
vielen Dank