Frage von Jochen M. • 03.09.2021
Was werden Sie tun, wenn ihre Meinung von der ihrer Wähler bei einer Entscheidung deutlich abweicht?
Die deutschen Bundestagsabgeordneten sind ja alleine ihrem "Gewissen" gegenüber verantwortlich, offensichtlich nicht dem Wähler. Die Frage ist, auf wen oder was das Gewissen hört. Ist es die Fraktionsführung, die eigene Meinung, oder die Meinung der Wähler, welche den Abgeordneten in die Position gewählt haben?
Antwort ausstehend von Klaus Dieter Asbach dieBasis