Frage an Klaus Buchner von David W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Buchner,
sie haben sich ja in der Vergangenheit gegen TTIP eingesetzt.
Ein Kritikpunkt von ihnen war, dass das Abkommen beispielsweise Chlorhühnchen in der Eu legalisieren könnte. Meine Frage ist, weshalb sie gegen die Legalisierung sind, wenn es kaum gesundheitlichen Bedenken gibt und auch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA in einer Studie (http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/files/main_documents/297.pdf) zu dem Schluss gekommen ist, dass die Behandlung der geschlachteten Hühnchen mit Chlor und einigen anderen Stoffen sicher ist. Die Behandlung mit Chlor, etc wäre nur ein weiterer Sicherheitsmechanismus, der die Gefahr von Salmonellen senkt. Meinen sie, dass das Verbot nicht nur eine Möglichkeit ist günstigere amerikanische Konkurrenz aus der EU zu halten und eine Aufhebung des Verbots für ein Handelsabkommen sinnvoll gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen.
> Sehr geehrter Herr W.,
>
> vielen Dank für Ihre Frage.
> Meine Ablehnung des Handelsabkommens TTIP zwischen den USA und der EU basiert auf vielen Argumenten. Das Chlorhühnchen war im Grunde nur ein Symbol dafür, was insgesamt bei diesem Vertrag falsch gelaufen ist.
> Ein Kritikpunkt war, dass das Abkommen fast ohne Zivilgesellschaft im Geheimen ausgehandelt wurde. Eine Demokratie verträgt aber keine Geheimhaltung und mangelnde Transparenz schafft Misstrauen.
> Ein weiterer Kritikpunkt waren die geheimen Schiedsgerichte, die die Justiz zum Teil ersetzt hätten und die unter Ausschluss der Öffentlichkeit Urteile im Sinne der Großkonzerne gefällt hätten.
> Außerdem wurden europäische Sozial- und Umweltstandards in Frage gestellt. In der Folge hätten wir u. a. mit gentechnisch veränderten Produkten in unseren Supermärkten rechnen müssen.
> Zudem wäre durch den Druck der Liberalisierung unsere öffentliche Daseinsvorsorge in Gefahr gewesen.
> Sie sehen also, es gab viele Gründe gegen TTIP und wir können sehr froh sein, dass das Abkommen nun vorläufig vom Tisch ist.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Prof. Dr. Klaus Buchner