Frage von Sven H. • 17.09.2023
Soll der Wolf uneingeschränkt in die Liste des jagdbaren Wildes in Hessen und keiner Schonzeit unterliegen ? Ohne Ausnähmchen, Einschränkungen und Hintertürchen... ?
Antwort von Kirsten Willenbücher FDP • 17.09.2023
Der Wolf muss auf jeden Fall in das Jagdrecht aufgenommen werden. Auf Grundlage einer Wolfsverordnung müssen sog. Problemwölfe rechtssicher entnommen werden können.
Eine uneingeschränkte Bejagung soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulässig sein; unbedingt bedarf es aber eines Bestandsmanagements für die Wolfspopulation, wie es in anderen Ländern praktiziert wird. Denn die genaue Anzahl der in Hessen sesshaften Wölfe ist nicht bekannt, da das Wolfsmonitoring und die Rissprobenbegutachtung bisher nicht ausreichend funktionieren. Hier besteht umgehend Handlungsbedarf.