Würden sie einem generellen Verbot von Verstümmelungen bei Kindern zustimmen?
Laut dem am 12. Dezember 2012 vom Bundestag beschlossenen Gesetz sind religiöse Beschneidungen an Jungen in Deutschland zulässig. Die Beschneidung von Mädchen ist verboten und wird bestraft.
Begründet wird das mit Religion und Tradition. Damit werden Traditionen, die die Beschneidung von Jungen fordern höher bewertet, als Traditionen in denen Mädchen beschnitten werden.
Auch eine Verstümmelung durch medizinisch geschulte Personen bleibt eine Verstümmelung.
Darf ein Staat, die Verstümmelung von Kindern zulassen? Gilt die sexuelle und religiöse Selbstbestimmung nur für das weibliche Geschlecht?
Sehr geehrter Herr W.,
Sie sprechen ein kontroverses Thema an, das nicht leicht zu beantworten ist. Es erfordert, verschiedene Grundwerte gegeneinander abzuwägen. Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit, auch Werte und Traditionen werden geschützt, u. a. um Diskriminierungen und Unterdrückung vorzubeugen. Dabei treffen Eltern auch Entscheidungen für ihre Kinder. Ab einem Alter von 10 Jahren haben Kinder ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht, ab 14 gelten sie als religionsmündig. Einige Rituale wie die Taufe oder die von Ihnen angesprochene Beschneidung von Jungen werden in der Regel deutlich früher durchgeführt. Schätzungsweise rund ein Drittel aller Männer weltweit sind beschnitten. Die medizinischen Risiken einer Beschneidung von Jungen sind nicht vergleichbar mit der Beschneidung von Mädchen, die für die Betroffenen immer mit erheblichem Leid einhergehen.
Als Ampelkoalition haben wir uns darauf verständigt, der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW nachzukommen. Dazu gehört ein entschlossenes Vorgehen gegen weibliche Genitalbeschneidung. Die Umsetzung und Überwindung diskriminierender Machtstrukturen und Traditionen ist entscheidend. Der Zugang zu Bildung von Mädchen und Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit muss prioritär behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther