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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tobias W. •

Wie zufrieden sind sie mit der Umsetzung des Notfallsanitätergesetz Paragraph 2a? Wie sehen Ihre weiteren Ziele diesbezüglich aus?

Eventuell auch die Frage ob das BtMG in Zukunft angegangen wird um Notfallsanitäter entsprechende Regelkompetenz zusprechen zu können?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir sind sehr froh, dass es gelungen ist in der vergangenen Legislaturperiode deutliche Fortschritte für eine gute Notfallversorgung durch Notfallsanitäter*innen zu erreichen. Allerdings sind wir aus Grüner Sicht mit der Reform des Paragrafen 2a des Notfallsanitätergesetzes noch nicht am Ende. Denn auch nach der neuen Gesetzeslage dürfen Notfallsanitäter*innen Menschen mit starken Schmerzen keine Opiate verabreichen, solange keine Ärzt*in anwesend ist. Hier sehen wir weiteren Reformbedarf auch in Hinsicht auf das Betäubungsmittelgesetz, zumal Opiate als Lehrinhalte in die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen integriert sind. Außerdem sollten Notfallsanitäter*innen auch über eine fachgebundene, beschränkte Heilkundeerlaubnis verfügen, um Dinge, die sie in der Ausbildung gelernt haben, auch eigenständig durchführen zu dürfen, sobald ihnen diese Aufgabe durch den zuständigen „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ (ÄLRD) übertragen wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Kirsten Kappert-Gonther

 

 

 

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