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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Nach gesammelter Erfahrung aus 2015 und folgenden Jahren.Grundlage für ein Asylverfahren muß sein,dass Antragsteller auch ihre Identität und ihr Herkunftsland nachweisen können.Sind Sie auch dafür?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir Grüne wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet sind und eine Entscheidung in angemessener Zeit erfolgt. Dafür muss die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe vor der Anhörung erfolgen. Insbesondere die Berücksichtigung erlittener geschlechtsspezifischer Verfolgung und die dazugehörige Beratung im Asylverfahren sind zu gewährleisten.

Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben. Eine Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung ist nicht immer möglich, selbst wenn alle nur denkbaren Anstrengungen unternommen werden. Die Forderung nach einer Identitätsklärung verstößt in Fällen, in denen ein Kontakt zu den Behörden des Herkunftsstaates erforderlich würde, gegen internationales, europäisches und nationales Recht. Von Asylsuchenden kann selbstverständlich nicht verlangt werden, sich an ihre Heimatbehörde zu wenden, da noch davon ausgegangen werden muss, dass diese Personen von ihrem Heimatstaat verfolgt werden. Verfolgte an den Verfolgerstaat zu verweisen, von dem Gefahr ausgehen könnte, ist unzumutbar. Der Erfolg bei der Identitätsklärung hängt in vielen Fällen nicht nur von der betroffenen Person selbst ab, sondern vom Agieren oder Nicht-Agieren der Heimatbehörden. Notwendig sind eine ausreichende personelle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie ein funktionierendes Qualitätsmanagement.

Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, wollen wir sicherstellen und die auf mögliche 18 Monate verlängerte Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen rückgängig machen auf maximal drei Monate. AnkER-Zentren in ihrer jetzigen Form lehnen wir ab. Danach sollte das dezentrale Wohnen immer Vorrang haben. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu Kitas, Schulen und anderen Bildungsangeboten garantieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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