Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Jochen T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr.Kappert-Gonther,
Warum unterscheiden Drogentests der Polizeibehörden Blut(Gaschromatographie/Massenspektronomie)
und Urin(Antikörper Testkassetten))
nicht zwischen Rest Thc aus legalem und nichtberauschendem Industriehanf (laut Eu bis zu 0,2%Thc) und dem verbotenen Suchtstoff Marihuana, verstößt dies nicht gegen Art2GG?
Hochachtungsvoll J.T
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Führerscheinentzug wird häufig als Repressionsmittel gegen Cannabiskonsumierende eingesetzt, sogar dann, wenn die betroffene Person gar nicht berauscht gefahren ist. Das finden wir falsch und wollen das ändern. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen auch, dass ihr Job und somit ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel steht. Dieses Szenario wird als Drohkulisse für alle Menschen aufgebaut, die Cannabis konsumieren.
Viele Menschen konsumieren gelegentlich Cannabis. Die meisten von Ihnen fahren nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto und sollten deshalb nicht mit dem Führerscheinentzug bestraft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass Cannabis-Konsumierenden, die zum ersten Mal unter (ggf. minimalem) THC-Einfluss beim Autofahren erwischt werden, nicht sofort der Führerschein entzogen werden darf. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC stellt nur einen analytischen Grenzwert dar, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, die eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
Ich habe mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Cannabiskontrollgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir einen Grenzwert von 5 ng/ml THC im Blutserum, der sich an der Regelung für Alkohol orientiert. Der Wert entspricht dem strengsten wissenschaftlich belegten Äquivalenzwert einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol muss ein Ende haben.
Dabei gilt: Niemand darf berauscht Auto fahren, egal ob der Rausch legal oder illegal entstanden ist. THC kann allerdings unter Umständen (z. B. bei regelmäßigem Konsum) auch dann noch im Blut nachgewiesen werden, wenn es keine berauschende Wirkung mehr entfaltet und die Fahrer*in nicht beeinträchtigt. Es baut sich nicht so gleichmäßig ab wie Alkohol. Auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse schlagen wir deshalb den oben genannten Grenzwert vor, um einerseits die permanente Rechtsunsicherheit, die auch Menschen betrifft, die Cannabis legal aus medizinischen Gründen einnehmen, zu beenden und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleiten.
Grundsätzlich gilt: Safety first. Wer berauscht ist, soll sich nicht ans Steuer setzen. Wer Drogen konsumiert, sollte besser den ÖPNV nutzen. Dafür muss der ÖPNV auch nachts und im ländlichen Raum weiter gestärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther