Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Daniel D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Kappert-Gonther,
Laut Paul-Ehrlich-Institut sind im Jahr 2014 zwei Jungen eindeutig an den Folgen der MMR Impfung verstorben. Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet von weiteren 14 Personen, die im Zeitraum von 32 Jahren auf dieselbe Art und Weise verstorben sind (http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bulletin-einzelartikel/2016-daten-pharmakovigilanz-impfstoffe-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Da wir nirgends einen Aufruf oder Forderungen finden konnten, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden sollen, müssen wir davon ausgehen, dass auch weiterhin Kinder durch die MMR Impfung sterben können und billigend in Kauf genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Frage, ob ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen werden darf, das gegen das Leben von anderen Menschen eingesetzt werden soll, geurteilt, dass dies mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verhältnismäßigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Meine Frage ist nun, ob es im Anbetracht dieses Urteils rechtens ist, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem unter Umständen das Leben von unfreiwillig Geimpften für das Leben von Immunsupprimierten geopfert wird? Wenn ja, ist dann Ihrer Meinung das Leben eines an Masern verstorbenen Menschen mehr wert, als das Leben eines Menschen, der in der Folge einer MMR Impfung verstirbt?
Es geht bei dieser Frage nicht um den Sinn der Impfung, sondern lediglich um die Frage der Freiwilligkeit. Sowohl der Tod nach einer Masernerkrankung, sowie ein Todesfall nach einer Impfung sind bei den derzeitigen freiwilligen Impfquoten und Masernfallzahlen extrem seltene Ereignisse. Um auch nur annähernd an das Dilemma Flugzeug/Fussballstadion heranzukommen, müsste es mind. 200 Maserntodesfälle im Jahr geben.
In der von Ihnen m 17.9. zitierten Stellungnahme des PEI fehlen diese beiden Todesfälle. Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Zur Begründung des von Ihnen erwähnten Masernschutzgesetzes möchte ich Sie an das Bundesgesundheitsministerium verweisen, das für den Gesetzentwurf verantwortlich ist. Der Entwurf aus dem Hause Spahn ist meines Erachtens zu kurz gedacht. Statt eines Impfpflicht-Schnellschusses brauchen wir eine Impfstrategie, die die Masern nicht isoliert betrachtet, sondern alle Impfquoten – dort, wo nötig – erhöht.
Bei den über 30-jährigen sind die Impflücken bedenklich und liegen bei über 50 Prozent. Es ist aber kaum vorstellbar, wie eine generelle gesetzliche Masern-Impfpflicht für Erwachsene durchgesetzt werden könnte. Zudem müssen auch mögliche negative Folgen einer solchen Impfpflicht bedacht werden. Expertinnen und Experten befürchten beispielsweise, dass die ohnehin niedrigen Impfquoten bei anderen Infektionserkrankungen weiter sinken könnten.
Wir Grüne wollen die beträchtlichen Impflücken bei Jugendlichen und Erwachsenen mit zielgruppengerechten Aufklärungskampagnen und niedrigschwelligen Impfangeboten schließen. Hausärztinnen und Hausärzte sollten ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen können, um den Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte an eine fällige Impfung erinnern. Der Öffentliche Gesundheitsdienst sollte zum Beispiel in Kitas, Schulen oder Betrieben aufklären und impfen. Hohe Impfquoten bei allen Infektionskrankheiten schützen die gesamte Bevölkerung, also auch die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther