Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.
Wir begehen in diesem Jahr den 75. Jahrestag des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist das Fundament eines geregelten Zusammenlebens in unserer freien und rechtsstaatlichen Demokratie.
Es gibt keine Garantie dafür, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dauerhaft überlebt. Die Verfassungsgerichtsbarkeit und der Parlamentarismus müssen deswegen widerstandsfähiger gegen Feind:innen der Demokratie werden. Wir beobachten zunehmend, dass rechtsextreme Kräfte versuchen, unsere Demokratie von innen anzugreifen. Ob durch das Pflegen aktiver Kontakte zu den Autokraten und Despoten in der Welt, oder gar durch das Spionieren in Parlamenten und durch Geheimnisverrat. Diese Bestrebungen verfolgen einen klaren Plan: Dieses Land zu einem unfreien Land zu machen. So bedrohen Sie die Freiheit von Innen und machen sich zum Handlanger derer, die unsere Freiheit von außen bedrohen. Eine wehrhafte Demokratie erkennt diese Bedrohungen durch antidemokratische Strategien und arbeitet daran, ihre Verfassung zu schützen und zu stärken.
Die stärkste Waffe der Demokratie sind ihre Bürgerinnen und Bürger. Eine aktive und informierte Zivilgesellschaft ist fundamentales Kernelement einer jeden Demokratie und ihrer Wehrhaftigkeit. Das zeigt auch die Geschichte: Weimar ist nicht allein an einer schlechten Verfassung oder einem mangelhaften Staatskonzept gescheitert, sondern auch am Fehlen überzeugter Demokratinnen und Demokraten..
Grundsätzlich bin ich der festen Überzeugung, dass wir die AfD an jeder Stelle entlarven müssen und es der Anspruch der demokratischen Parteien sein muss, die Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen. Daran arbeite ich tagtäglich.
Für mich ist dabei klar: Wir müssen die Menschen ernst nehmen und Antworten auf ihre Sorgen und Probleme geben. Die zentralen Ziele der SPD-Landtagsfraktion sind es, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, Sicherheit im Wandel zu geben und für sozialen Ausgleich zu sorgen. Damit wollen wir auch den falschen Versprechungen von rechts den Nährboden entziehen. Die SPD war und ist auch in Zukunft das Bollwerk gegen rechts.
In unserem Grundgesetz ist an mehreren Stellen das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ verankert. Dazu gehört auch das Parteienverbot.
Die rechtsverbindliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und die Entscheidung über ihre Auflösung obliegen dem Bundesverfassungsgericht. Dieses kann gemäß Artikel 21 GG nur tätig werden, wenn ein Verbotsantrag von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung gestellt wurde. Ein Parteiverbot setzt also voraus, dass die Antragsberechtigten nach sorgfältiger Vorprüfung ernsthaft die Möglichkeit sehen, dass ein Verfahren auf Verbot der AfD erfolgreich sein könnte.
Es ist demnach legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.