Wie stehen Sie zum Paragraph 166?
Sehr geehrter Herr Kühnert,
der §166, Beschimpfung von Bekenntnissen, schränkt das Recht auf Meinungsäußerung vieler Menschen ein und schützt bevorzugt fundamentalistische und radikale religiöse Ansichten. Eine Meinungsäußerung wird zu einer Straftat, wenn sich jemand als „Opfer“ findet und droht, mit Gewalt zu antworten. So ermöglicht §166 gewaltbereiten Gruppen, ihre Meinung ohne jede Begründung durchzusetzen. Immer mehr Menschen wenden sich von der Religion ab, weil deren Lehren für sie nicht nachvollziehbar sind. Nicht nur sie sind durch diesen Paragraphen gefährdet, sondern der demokratische Diskurs insgesamt.
Angenommen, im Parlament findet sich eine Initiative, diesen Paragraphen abzuschaffen – würden Sie einen solchen Vorstoß unterstützen?