Gibt es Pläne, die Beiträge zur Pflegeversicherung wie in den anderen Bundesländern auch künftig hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zu übernehmen?
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 geht Sachsen einen Sonderweg. Zum Ausgleich des Buß- und Bettages zahlen die beitragspflichtigen Sachsen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Ursprünglich wollte man damit die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber niedrig halten und damit Arbeitsplätze schaffen. Null-Effekt! IIm Gegenteil haben die Sachsen dadurch weniger Netto vom Brutto, die Kaufkraft sinkt und am Buss- und Bettag wird in den angrenzenden Bundesländern eingekauft. Da geht dem Freistaat etliches an Gewerbesteuer verloren und der kirchliche Feiertag interssiert niemanden. Im Gegenteil müssen sehr viele Sachsen an diesem Tag sogar arbeiten und sind doppelt gestraft. In nächster Zeit wird mit einem weiteren Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung und auch der Kosten für Pflegeheime geechnet. Wie soll das weiter gehen? Hier bedarf es unbedingt einer Angleichung an die Regelungen aller anderen Bundesländer, um dieser Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen!
Noch immer werden die sächsischen Beschäftigten durch einen zusätzlichen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet. Nach fast dreißig Jahren Ungleichbehandlung ist es an der Zeit, die gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auch in Sachsen wieder einzuführen, ohne einen Feiertag in Sachsen zu verlieren.
Die SPD in Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass die Ausbildungskosten von Pflegepersonal und die Investionskosten für die Pflegeheime an sich, vom Freistaat übernommen werden. Momentan ist es so, dass die Pflegeheime selbst die Ausbildungskosten und Investionskosten in die Bauten selber tragen müssen.