Frage an Kerstin Haarmann von Marina V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Haarmann,
es ist recht schwierig, eine einmal zugelassene Partei, die sich aber dann nicht verfassungskonform verhält, durch entsprechendes Rechtsverfahren wieder verbieten zu lassen.
Könnte man nicht gleich bei der Zulassung weitaus strengere Maßstäbe anwenden,
um sich hierdurch spätere langwierige und kostspielige Verbotsverfahren zu ersparen?
Verbraucherschutz:
Es gibt wieviele unterschiedliche Gütesiegel(z.B. Bio, Öko) - echte und solche
ohne wahren Aussagewert, wobei letztere ein bestimmtes Kundenklientel lediglich zum Kauf animieren sollen.
Könnte nicht der Gesetzgeber rechtsverbindliche Gütesiegel (für verschiedene Bereiche) festlegen, um so für eine Vereinfachung (Über- und Durchblick!) und dafür zu sorgen, dass der Verbraucher tatsächlich sicher sein kann, dass auch im Produkt drin ist, was das jeweilige Gütesiegel verspricht?
Die vom Hersteller selbst geschaffenen Gütesiegel wären demnach Fälschungen und
somit unzulässig, gesetzwidrig ...
Gesundheit:
Laut http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Pharmamarkt-Profit-vor-Patientenwohl-230163.html im Newsletter Apotheken Umschau vom 29.08.2013 hat ein Hersteller sein Krebsmedikament zurückgezogen, obwohl es gut ist. Vermutlicher Hintergrund:
Größere Gewinne bei demselben Medikament zur Behandlung von multipler Sklerose.
Wäre es nicht dringend erforderlich, dass die Zulassungsbehörde allein ent-
scheidet, wann eine Zulassung für ein Medikament wieder zurückgenommen wird, und zwar aus rein gesundheitlichen Gründen (Patientensicherheit!) - und nicht wegen wirtschaftlicher Interessen seitens des Pharmaherstellers?
Denn im Fokus der allgemeinen Gesundheitspolitik hierzulande sollte vorrangig
das Wohl der Bürger stehen, so dass sich jene zur Aufgabe macht, die Pharma-
industrie etwas mehr zu kontrollieren und auch deren Preise zu regulieren ...
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Marina Vogel