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Kerstin Godenrath
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Frage von Friedrich P. •

Inwiefern ist der Schutz vor Passiv-Kiffen geplant? Welche legitimen Mittel hat eine Privatperson sich gegen Passiv-Kiffen zu wehren? Warum wurde dieser Schutz nicht vor der Legalisierung geklärt?

Es ist bei Cannabinoiden gängige Praxis, diese zu verräuchern oder zu verdampfen (alias Kiffen).
Im Vergleich zu Tabak-Rauch ist der dabei entstehende Rauch, meiner Erfahrung nach, noch mehr geneigt, durch Türritzen u.Ä. zu dringen. So habe ich wiederholt in Mehrfamilienhäusern erlebt, dass auch durch geschlossene Türen der Cannabis-Rauch von einer Wohnung in die nächste zieht und die dort wohnenden Personen beeinträchtigt. Wenn man in der eigenen Wohnung ein Fenster öffnet, um zu lüften (was man ja regelmäßig machen sollte), zieht Rauch von Tabak und Cannabis schnell in die Wohnung, sobald auch nur in der direkten Nachbarschaft jemand bei offenem Fenster raucht oder kifft.
Das Konzept des "nicht in Sichtweite konsumieren" wird eben durch das gasförmige Verhalten von Rauch und Dampf ad absurdum geführt. Eltern haben nicht einmal in ihrer eigenen Wohnung die Möglichkeit, ihre Kinder vor dem Passivkonsum durch z.B. Kiffende Nachbarn in deren Privaträumen zu schützen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.

für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen. Konkret gibt es bei dem Thema aber keinerlei weitere Regularien.

Die CDU lehnt die Freigabe von Cannabis entschieden ab und dem kann ich persönlich mich vollumfänglich anschließen. Wenden Sie sich gern an die regierungstragenden Fraktionen im Bund, welche die Cannabis-Freigabe zu verantworten haben.

Freundliche Grüße
Kerstin Godenrath

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