Frage an Katrin Staffler von Franz H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Staffler,
ich bin Besitzer einer PV-Anlage die Anfang 2021 aus der EEG-Förderung fällt.
Die Anlage liefer nun seit 24 Jahren Strom ohne klimaschädliche Emissionen und arbeitet immer noch einwandfrei.
Was unternehmen sie konkret und wie werden sie im Bundestag stimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit meine PV-Anlage auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten kann.
Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Mit freundlichen Grüßen
Franz Heim
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Anschlussförderung für ausgeförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ich gerne beantworte.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten.
Herzliche Grüße
Ihre Katrin Staffler