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Katrin Rehak-Nitsche
SPD
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Frage von Claudia W. •

Unterstützen Sie die Forderung, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

Guten Tag, Frau Rehak-Nitsche,
der Volksverpetzer fordert, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Eine entsprechende Petition wurde bisher von über 244.000 Bürger*innen unterzeichnet. https://innn.it/afdverbot/

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Antwort von
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Vielen Dank für die Anfrage und die angefügte Erklärung, mit der Sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD und ein Verbot dieser Partei fordern. Ich kann Ihre Sorgen um Demokratie und Freiheit nachvollziehen. Zudem teile ich in Teilen Ihre Beschreibung der AfD und Ihre Darstellung der AfD-Ziele. Auch viele Beispiele, wie sich die AfD-Mitglieder verhalten und äußern, halte ich für erschreckend und gefährlich. Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bin auch ich der Meinung, dass in einer Reihe von Äußerungen der AfD ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck kommt. Äußerungen wie zum "Große Austausch“ dürften tatsächlich Anhaltspunkte dafür bieten, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird. Offenbar weisen mindestens Teile der AfD eine „rassistische national-völkische Ausrichtung“ auf und propagieren eine „geschlossene und homogene Gesellschaft“, in der Menschen hierarchisiert werden.

Aus meiner Sicht stehen diesen Argumenten für ein Verbotsverfahren und für ein Verbot, das im Grundgesetz ja auch ausdrücklich vorgesehen ist, aber auch andere Argumente gegenüber, die zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein Verbotsverfahren sprechen: So ist damit zu rechnen, dass ein Verbotsverfahren lange dauern würde und die AfD sich in der Zeit als Opfer stilisieren könnte, was zu einem weiteren Zuspruch für die Partei führen könnte. Zudem könnte das Verfahren viele AfD-Sympathisanten und Wähler:innen in Ihrer Anti-Staats-Haltung bestärken. Schließlich ist völlig unklar, ob am Ende eines Verbotsverfahrens ein Verbot stehen würde; eine Ablehnung würde einen großen Schaden für die Demokratie und unser Gemeinwesen bedeuten.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass Verfassungsschützer die AfD weiter beobachten müssen. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre neu zu überlegen, ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist. Aus meiner Sicht muss es derzeit darum gehen, deutlicher politisch herauszuarbeiten, was die AfD wirklich beabsichtigt: Wir müssen den Wähler:innen aufzeigen, welch Geistes Kind diese Partei ist und welche konkreten Auswirkungen die Umsetzung ihrer Forderungen hätte. Wir müssen zeigen, dass Hass und Hetze keine Wohnung bauen, keine wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland lösen und nur zu Spaltung und Diskriminierungen führen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie einladen, gemeinsam mit der SPD und den SPD-Fraktionen weiterhin den politischen Kampf gegen die AfD zu führen. Ihr Engagement ist für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft wichtig; hierfür möchte ich mich bei allen Mitstreiter:innen bedanken.

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