Frage an Katrin Kunert von Nicklas M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kunert,
wie stehen Sie zu der Behauptung, dass die "Online-Durchsuchung" lediglich eine Umgehung des Richterlichen "Genehmigungszwanges" (Hr. Schäuble interpretiert die Richterliche Anordnung als Zwang) für eine Hausdurchsuchung ist ?
"Chip" ( http://www.chip.de/artikel/c1_artikel_28281878.html?tid1=&tid2= ) hatte ja "aufgedeckt", dass es sich nicht um einen "Handelsüblichen" Trojaner handelt, sondern eher um eine art "Wanze", bei dieser "Wanze" muss ein Beamter die Festplatte kopieren, analysieren und diesen explizit angepassten "Trojaner" dann auf dem Originalrechner wiederum "persönlich" (vor Ort, ohne Durchsuchungsbefehl/Richterliche Anordnung, da Gefahr im Verzug) zu implementieren.
Wie stehen Sie zu der Behauptung, das die ersten Computer, die mit einer solchen "Wanze" "beglückt" werden sollen, denjenigen gehören, die schon unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen ( z.B. "Die Linke.") (diverse rechte Randgruppen wie die "NPD" natürlich nicht) und einer "staatsfeindlichen" Journalistischen Tätigkeit nachgehen, wie z.B. bei den 17 Journalisten, gegen die gerade ermittelt wird ( http://www.jungewelt.de/2007/08-07/041.php ) ?
Sehr geehrter Herr Meister,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich schicke voraus: DIE LINKE lehnt die geplanten Online-Untersuchungen grundsätzlich ab. Mit den politischen und technischen Details befasst sich innerhalb der Fraktion der Arbeitskreis „BürgerInnenrechte und Demokratie“, insbesondere die Abgeordneten Jan Korte und Petra Pau.
Nun haben Sie mir eine konkrete Frage gestellt, die sich mehrfach im Dunkel der Spekulation tummelt. Noch gibt es keine Gesetzesvorlage und damit ist auch unklar, ob die angestrebte Online-Untersuchung mit oder ohne richterlichen Vorbehalt stattfinden soll. De facto wäre das allerdings nachrangig.
Natürlich wäre es auch gut denkbar, dass die ersten Fälle von Online-Untersuchungen weniger potentiellen Terroristen gelten könnten, als vielmehr kapitalismuskritischen Geistern. Entsprechende Analogien sind ja hinreichend bekannt. Aber auch diese Spekulation halte ich für zweitrangig. Online-Untersuchungen würden tief ins Grundgesetz schneiden und beträfen daher die Gesellschaft insgesamt.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Kunert