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Katrin Hiernickel
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Frage von Klaus D. •

Frage an Katrin Hiernickel von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hiernickel,

nach meiner Überzeugung darf ein Rauchverbot in Gebäuden oder Teilen davon nur durch den Inhaber des jeweiligen Hausrechtes verfügt werden!

Ihre Meinung dazu?

Grüße,
Klaus Dünisch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hiernickel,

Als liberale Politikerin bin ich gegen eine zu starke Einmischung des Staates in alle Belange des Lebens. Beim Rauchverbot erlaube ich mir jedoch eine Ausnahme. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass mit Vernunft und guten Worten allein kein Nichtraucherschutz passiert. Die oftmals erlebte - unbewusste - Rücksichtslosigkeit vieler Raucher gegenüber ihren nichtrauchenden Mitgästen oder Angestellten muss eine deutliche Antwort erfahren. Als Mutter mit kleinen Kindern habe ich oft erlebt, wie der blaue Dunst meinen Kindern ins Gesicht geblasen wurde. Wie wohltuend, jetzt in eine Gaststätte gehen zu können ohne hinterher mit stinkenden Klamotten und Haaren dazustehen.Anders ist es natürlich bei kleinen, echten Bierkneipen, die sich jetzt zu Recht als Raucherclubs etablieren. Hier sollte man das Rauchverbot dem Besitzer überlassen. Hier teile ich die Position des Bundesverfasungsgerichtes.Aber eines sollte unmisverständlich klar sein, beim Nichtraucherschutz geht es um die Gesundheit von uns allen und diese zu schützen ist Pflicht! Die Wohlfühlzigarrette dem Raucher in der Öffentlichkeit zu gewähren ist Kür!

Ihre Katrin Hiernickel