Wie stehen Sie dazu, dass Abgeordnete nach vier Jahren höhere Pensionsansprüche haben können als ArbeitnehmerInnen der Privatwirtschaft nach zB 35 Jahren Arbeitszeit ?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Pauschal lässt sich Ihre Frage nicht beantworten, denn auch in der Privatwirtschaft sind Löhne und Rentenanspräche ja sehr unterschiedlich. Zwei Aspekte möchte ich aber gerne mitgeben. Ein zentraler und grundlegender Gedanke hinter der Höhe der sogenannten Diäten und Altersentschädigungen ist der, der politischen Unabhängigkeit von Abgeordneten. Demnach sollten Abgeordnete so abgesichert sein, dass Anreize das Mandat oder die politische Einflussmöglichkeit zum eigenen finanziellen Vorteil abgemildert werden. Auch weitere Maßnahmen wie die Transparenzregeln im Bundestag dienen diesem Zweck. Trotz dieses meiner Meinung nach sehr zu unterstützenden Grundsatzes ist es natürlich richtig, dass die Fragen der Höhe, Anspruchsberechtigung und Finanzierung immer wieder Gegenstand parlamentarischer und öffentlicher Debatten sind. Im Rahmen dessen setzen wir uns als Grüne für eine Reform der Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung ein, in die dann auch Abgeordnete des Bundestags einzahlen. Ich gehe davon aus, dass dies dem Grundgedanken und Hintergrund Ihrer Frage am meisten gerecht werden dürfte. Mehr dazu finden Sie übrigens hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente/gesetzliche-rentenversicherung-umfassend-staerken
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt