Was gedenken die Grünen (die ich eigentlich immer wähl(t)e,) konstruktiv zum Tierschutz (hier Landwirtschaft) beizutragen
Sehr geehrte Frau Göring-Eckart, wenn Tierquälerei eine Straftat ist, warum verfolgt man das nicht in der Landwirtschaft? Ist die Lobby so stark?Es beschämt mich, dass ausgerechnet die Grünen leider erkennbar wenig in dieser Hinsicht durchsetzen (können).Wenn man für ein Kilo Schweinefleisch weniger als bspw. für eine gute Konfitüre bezahlt, stimmt etwas grundsätzlich nicht.Und dies ist leider seit Jahrzehnten der Fall. .Es ist dringend ein Umdenken nötig.Tierquälerei für ein schönes, billiges Essen? Absurd.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. Sie haben recht damit, wenn sie sagen, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.
Darin enthalten sind zum Beispiel Regelungen, die das Schwänzekürzen unnötig machen. Dafür wurde ein Förderprogramm für schweinehaltende Betriebe aufgesetzt und damit positive Anreize geschaffen, um weniger Tiere besser zu halten. Das routinemäßige Schwanzkürzen - wie derzeit praktiziert - wird durch diese Änderung des Tierschutzgesetzes beendet. Zudem ist mit einer Ausweitung der neu geschaffenen Tierhaltungskennzeichnung, einer soliden Finanzierung und Umstiegsprogrammen der Grundstein für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung, auch der Anbindehaltung, gelegt.
Der Kabinettsentwurf für das Tierschutzgesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt