Warum werden die Luxusbedürfnisse der Menschen weiterhin über das Wohl der Tiere (Wild- Haus- Nutztiere) gestellt?
Als Luxusartikel sehe ich Dinge die zum Leben nicht unbedingt nötig sind, mehrere Reisen im Jahr, Tierprodukte, die im Übermaß konsumiert werden, Umweltfeindliche Güter.
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Rein wirtschaftliche Gründe allein stellen keinen vernünftigen Grund, um Tieren Schmerzen, Schäden oder Leiden zuzufügen, im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. In manchen Fällen allerdings sind auch andere grundgesetzlich geschützte Positionen betroffen, wie zum Beispiel die Forschungsfreiheit, Religions- und Berufsfreiheit oder Datenschutz. Deshalb muss hier eine angemessene Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen erfolgen.
In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Zusätzlich wird die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten überarbeitet, um auch hier Verbesserungen zu erzielen. Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Darin soll das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt