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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Ewald S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Ewald S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

nachdem im Jahr 2019 das Jahressteuergesetz private Vermögende stärker besteuert werden, frage ich mich, wie das Erbschaftsteuer-Recht überarbeitet werden könnte.

Ich las neulich einen Artikel (von 2017) aus dem hervorging, dass jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt werden (Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/studie-zum-erbvolumen-deutschland-erbt-bis-zu-400-milliarden-euro-pro-jahr/20020064.html?ticket=ST-875092-YitCXULRotLDXQCJ6fye-ap6). Warum wird hier nicht ein Riegel davor geschoben? Die Kinder / Enkel / Verwandte haben für dieses Erbe schlichtweg nichts getan. Würde man es mit einer 15%-Steuer (wie 2016 von den Grünen gefordert, Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/radikales-reformkonzept-gruene-fordern-flat-tax-fuer-erben/13748458.html) belegen, könnte dieses Geld für eine Art Grundeinkommen oder zur Stabilisierung der Rentenkasse genutzt werden. Mit jedem Arbeitsjahr steigt es an (um die Motivation arbeiten zu gehen aufrecht zu erhalten bzw. zu fördern).

Gerade im Hinblick auf Chancengleichheit, Bekämpfung der Kinderarmut (das Durchschnittsalter für das erste Kind liegt bei 35 Jahren) sowie Altersarmut wäre die Option durchaus denkbar.

Wie wird sich die Grüne, im Hinblick auf die Wahl im September, für die Überarbeitung der Erbschaftssteuer und steuerliche Übervorteilung von Reichen einsetzen? Hiermit sind explizit Steuersparmodelle (Unternehmertum, Fake-Spenden o. ä.) gemeint.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Eine Erbschaftssteuer muss aus unserer Sicht rechtssicher und verfassungsfest ausgestaltet sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür 2014 einen Rahmen gesteckt. Ziel der Begünstigung für Unternehmenserben ist es, eine Weiterführung des Betriebs nicht zu gefährden und die Arbeitsplätze vollständig zu erhalten. Dieses Ziel hat auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt. Es hat aber auch klargestellt, dass es nicht sein kann, dass solche Vergünstigungen generell, auch wenn gar keine Gefahr für den Betrieb besteht, gewährt werden.
Die Neuregelung der Erbschaftssteuer durch die große Koalition erfüllt diese Kriterien aus unserer Sicht aber nicht. Nach deren Kompromiss bleibt es dabei, dass bis zu einem Betriebsvermögen von 90 Millionen Euro eine Verschonung auch dann gewährt werden kann, wenn dafür keine Notwendigkeit besteht. Deutlich weniger als ein Prozent der Erben müssen nun auch tatsächlich nachweisen, dass sie den Erlass der Steuer auch benötigen.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass schon bei geringeren Werten eine Prüfung stattfinden soll, ob die Steuer wirklich den Fortbestand des Betriebs und der Arbeitsplätze gefährdet. Dann würde die Steuer nur erlassen, wenn der Erbe über kein anderes Vermögen verfügt aus dem er die Steuer problemlos zahlen kann.

Das Betriebsvermögen wird durch die Reform heruntergerechnet. Die Bewertung der Vermögen wird willkürlich nahezu halbiert. Die Union hatte sogar Wertreduzierungen um mehr als die Hälfte gefordert. Aus diesem Grund kann in vielen Fällen die Steuer sogar noch geringer ausfallen als derzeit. Zu dieser Bewertungsänderung und der voraussetzungslosen Gewährung von Vergünstigungen auch für sehr große Betriebsvermögen kommen noch weitere Vergünstigungen hinzu. Deswegen sind wir nicht überzeugt, dass es mit unserer Verfassung in Einklang ist.

Es ist davon auszugehen, dass schon bald Erben von Geld- oder Immobilienvermögen, die weiterhin voll Steuer zahlen müssen, wegen massiver und nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung gegen das Gesetz klagen werden. Damit wird sich das Verfassungsgericht erneut mit der Erbschaftsteuer befassen müssen und eine umfassende Reform nötig sein.

Zu den weiteren von Ihnen aufgeworfenen Fragen, das Wahlprogramm betreffend, können wir Ihnen keine abschließende Antwort geben. Der Entwurf des Programms befindet sich gegenwärtig in der parteiinternen Debatte und wird auf dem nächsten Bundesparteitag abgeschlossen. Sie können den Entwurf aber bereits hier einsehen: https://cms.gruene.de/uploads/documents/2021_Wahlprogrammentwurf.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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