Frage an Katrin Göring-Eckardt von Martin F. bezüglich Gesundheit
Warum haben sich die Grünen bei der Abstimmung am 14.5. zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthalten, wo sie doch wenige Wochen vorher diese Änderungen in einem eigenen Antrag als bedenklich für die Einhaltung der Grundrechte eingestuft haben?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Bundestag hat am 14. Mai über das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, kurz Bevölkerungsschutzgesetz, beraten. Dabei handelt es sich um ein Gesetzpaket mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die von der Finanzierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bis hin zu Prämienzahlungen für Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen reichen. Einige dieser Maßnahmen halten wir im Kern für richtig, andere wiederum lehnen wir ab. In der Gesamtheit hat das zu einer Enthaltung beim gesamten Gesetzpaket geführt. Unsere inhaltliche Kritik haben wir in einem eigenen Entschließungsantrag verdeutlicht, diesen finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf
Zur Frage von Demokratie und Bürgerrechten in Zeiten von Corona haben wir einen eigenen Antrag erarbeitet, diesen finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918958.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt