Frage an Katrin Göring-Eckardt von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
ich würde sehr gerne wissen, warum die Vertreter der Petition gegen das Gesetz für Internetsperren ihr Anliegen NICHT vor dem Deutschen Bundestag vortragen durften.
Die mehr als 134.000 Unterzeichner dieser Petition wurden damit überdeutlich vor den Kopf gestoßen. Immerhin wurden die dafür notwendigen 50.000 Mitzeichner nicht nur innerhalb von 3 Wochen, sondern sogar innerhalb von nur 3 Tagen gewonnen!
Ich bitte um eine erklärende Stellungnahme von Ihnen als stellvertretender Präsidentin des Deutschen Bundestages und warte mit Spannung auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
danke für Ihre Email. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ist in der Öffentlichkeit intensiv und kontrovers diskutiert worden. Dies schlägt sich auch in der beachtlichen Zahl von 134015 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern der Petition gegen die Sperrung von Internetseiten wider. Damit ist auch das Quorum erfüllt, das Anliegen der Petition persönlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorzutragen. Dazu wird Franziska Heine, die Hauptpetentin, selbstverständlich in die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses eingeladen werden. Nach Ende der Zeichnungsfrist der Petition am 16. Juni 2009 gab es noch nicht wieder eine solche Sitzung, sie wird nach Neukonstituierung des Parlaments einberufen werden.
Mit vielen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt