Frage an Katrin Albsteiger von Andreas H.
Sehr geehrte Frau Albsteiger,
aus welchem Grund stimmten Sie gegen die Verhinderung zum Anbau von Genmais?
Sehr geehrter Herr Hönig,
mit leichter Verspätung danke ich Ihnen für Ihre Nachricht, die Sie mir über das Portal "Abgeordnetenwatch" geschickt haben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Bundestag einen Antrag gestellt (BT-Drs. 18/180), in dem sie die Bundesregierung auffordert, den Vorschlag der Kommission zur Zulassung des Anbaus der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 abzulehnen. Diesen Antrag hat die Große Koalition am 30.01.2014 im Plenum des Deutschen Bundestages mit Unterstützung der CSU-Landesgruppe in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Auch ich habe diesen Antrag abgelehnt und möchte Ihnen dies gerne begründen:
Durch eine Zulassung von Mais 1507 würde es nicht zu der von den Grünen befürchteten Erhöhung von Glufosinatanwendungen kommen, denn die Anwendung von glufosinathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Mais ist in Deutschland seit November 2013 nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf Anbauzulassung wurde aus wissenschaftlicher Sicht sehr sorgfältig bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat insgesamt sechs befürwortende Stellungnahmen zu diesem Antrag abgegeben.
Zum anderen konnten wir die grundsätzliche Zulassung der Maislinie 1507 in Europa nicht verhindern - daran hätte auch eine Zustimmung zum Antrag der Grünen nichts geändert. Es gibt auf europäischer Ebene keine Mehrheit gegen grüne Gentechnik - ganz gleich, wie Deutschland sich positioniert.
Trotzdem: Es gibt derzeit aber auch keinen erkennbaren Grund, warum die Maislinie 1507 in Deutschland angebaut werden sollte. Das deutsche Gentechnikgesetz stellt einen sicheren Rahmen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen dar und legt strenge Haftungsregeln fest.
Meine grundsätzliche Haltung zur grünen Gentechnik bleibt unverändert kritisch. Ich kenne die Sorgen und Ängste eines Großteils der Bevölkerung. Ich plädiere daher dafür, dass wir unsere Kräfte darauf konzentrieren sollten, zügig eine Ausstiegsklausel zu erreichen. Eine solche Ausstiegsklausel erlaubt es einem Mitgliedstaat, sich in einem bestimmten Bereich nicht an gemeinschaftlich vereinbarter Zusammenarbeit zu beteiligen
So können wir auch in Zukunft gentechnikfrei Felder in Bayern gewährleisten.
Beste Grüße
Katrin Albsteiger