warum werden die Rentner nicht berücksichtigt bei den sogenannten Entlastungen ???
ich habe es geahnt, leider ist es auch wahr geworden, Die Rentner sind bei den Entlastungen außen vor.
Die Berufung auf die Rentenerhöhung ist eine Unverschämtheit. Die Rentenerhöhung ist gesetzlich geregelt.
Außerdem hat es letztes Jahr 2021 eine Nullrunde gegeben.
Die Rentner heute sind die Nachkriegskinder, die hatten im Winter oft Blumen im engen Kinderzimmer.
Das waren Eisblumen am Fenster. Diese Generation weiß was frieren ist. Die wollen aber jetzt im Alter nicht mehr frieren müssen.
Außerdem selber Auto fahren bedeutet für Senioren Unabhängigkeit und Freiheit. Nicht nur in ländlichen Gegenden ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, Einkäufe und Arztbesuche sowie die Pflege sozialer Kontakte ohne fremde Hilfe zu meistern.
Es ist respektlos und beschämend was hier von 3 gut verdienenden sich gegenseitig und selbst lobenden Parteivertretern abgeliefert wird.
Die AfD war bis heute für mich keine Perspektive, aber ich muss denen in einigen Punkten recht geben.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zum 01. Juli 2022 steigen die Renten um 5,35% im Westen bzw. 6,12% im Osten – das ist seit Einführung der Rentenversicherung eine der höchsten Rentenanpassungen in unserem Land. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger – im Alter gut leben können.
Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise haben wir als Ampel-Regierung das Maßnahmepakets des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (sog. Entlastungspaket) beschlossen. RentnerInnen erhalten – sofern sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, (erneut) eine Einmalzahlung von 100 Euro; gleiches gilt, wenn sie auf Wohngeld angewiesen sind. Hier profitieren sie von der bereits beschlossenen Verdoppelung des Heizkostenzuschusses; da rund 46% der Wohngeldempfänger Rentner ist, geht ein großer Teil des Heizkostenzuschusses an sie. Ebenfalls können sie das ÖPNV-Ticket für 9 Euro für 90 Tage in Anspruch nehmen.
Ferner gilt: allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag erreicht die Begünstigten schnell und unbürokratisch und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen „on top“ und federt damit weitere Härten im Bereich der Energiepreise ab. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion