Frage von Ralf F. • 15.04.2025
Sehr geehrte Frau Mast, zunächst vielen Dank. Meine Frage bezog sich aber auf die Rente nach 35 (mit Abschlag), nicht nach 45 Jahren. Bleibt auch diese unverändert?
Frage zielt auf Rente nach Par. 236 SGBVI, NICHT auf die Rente nach Par. 236b.