Sehr geehrte Frau Mast, welchen Gruppenantrag zur geplanten Impfpflicht gegen Covid-19 unterstützen Sie? Wird es zu dieser Frage im Bundestag eine namentliche Abstimmung geben?
Sehr geehrte Frau Mast,
wie die Ärztezeitung berichtet, ist die erste Lesung der Gruppenanträge für die erste Sitzungswoche im März 2022 (ab 14.03.22) vorgesehen. Dazu folgende ergänzenden Fragen:
1. Befürworten Sie im Bundestag eine namentliche Abstimmung zu dieser Frage?
2. Unterstützen Sie eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19?
3. Falls ja, ist Ihnen der Inhalt des Nürnberger Kodex geläufig?
3a. Unabhängig seines Entstehungshintergrundes wurde der Nürnberger Kodex im Jahr 1997 anlässlich des 50. Jahrestags seiner Unterzeichnung für grundsätzlich nach wie vor gültig erklärt. Dies dürfte auch heute noch so gelten. Wie rechtfertigen Sie unter Kenntnis der Inhalte des Nürnberger Kodex die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit experimentellen bzw. nicht voll (sondern nur bedingt) zugelassenen Impfstoffen?
Sehr geehrter Herr R.,
die Corona-Pandemie hat uns weiterhin fest im Griff: die Omikron-Variante ist auf dem Vormarsch und macht einen großen Teil der Infektionen in unserem Land aus. Alleine in Pforzheim liegt die Inzidenz heute bei 1.503,0, im Enzkreis bei 1.299,6.
Ich bin froh, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land solidarisch zeigt – solidarisch gegenüber ihren Liebsten, Nächsten, ihren Mitmenschen – mit ihrer Impfung dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen kommt, nicht überlastet wird.
156 Tausend Impfungen pro Tag, zwei Personen in einer Sekunde – 62,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die vollständig geimpft sind. 46,7 Millionen Menschen und damit mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger haben bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Die Impfung schützt: einen selbst, seine Angehörigen, seine Nächsten – vor schweren Verläufen. Jede einzelne Impfung ist unser gemeinsamer Weg aus der Pandemie.
Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind sicher und PCR-Tests bei Testungen auf COVID-19 haben eine hohe Sensitivität; sie weisen damit das Virus mit einer hohen Treffsicherheit nach. PCR-Tests aufgrund der sogenannten Polymerasen-Kettenreaktion. Impfstoffe, da sie nach ausreichender Überprüfung zugelassen werden, das heißt, wenn sie alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden haben – gerade die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden bei der Erforschung und Suche nach einem Impfstoff gegen Corona sehr breit angelegt. Auch die Anforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Denn es geht hier um die Frage der Verlässlichkeit, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.
Und: bedingten Zulassungen innerhalb der Europäischen Union sind schon immer eines ihrer wichtigsten Instrumente gewesen, um die Zulassung von Arzneimitteln zu beschleunigen. Sie führen nicht dazu, dass die Anforderungen an eine Zulassung geringer sind. Denn auch eine bedingte Zulassung beinhaltet sämtliche Sicherheitsvorkehrungen, Kontrollen und Verpflichtungen für die Inhaber.
Nach Zulassung der Impfstoffe erfolgt eine ständige Kontrolle zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. In Deutschland werden diese zentral – und Hersteller-unabhängig - vom Paul Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung der Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.
All diese nationalen und internationalen Standards – die weitere Kontrolle der möglichen Nebenwirkungen – sorgen und garantieren, dass alle bisher in Europa, in Deutschland zugelassenen Impfstoffe einen guten, einen sicheren Schutz gegen COVID-19 bieten. Ich werbe daher aus Überzeugung, nach wie vor, immer und überall für die Impfung gegen COVID-19. Impfen schützt, nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Angehörigen, unsere Nächsten.
Deshalb war es richtig und wichtig, dass wir im Dezember bereits die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen haben. Eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten und damit für diejenigen, die eine besondere Verantwortung für Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige – Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer COVID-19 Erkrankung haben, tragen.
Wir sind aber alle müde nach zwei Jahren Pandemie. Alle haben wir in den letzten beiden Jahren Einschränkungen erfahren – Eltern, die neben dem Homeoffice auch das Homescooling managen, wenn ihre Kinder wegen Quarantäne zu Hause bleiben müssen, Kinder und Jugendlichen, die nur mit Einschränkungen die Musikschule, den Sportverein besuchen, zu ihren Freundinnen und Freunde gehen können – nicht draußen spielen können, wenn sie infiziert oder Kontaktperson waren. Die Gastronomie-, Kultur- und Eventbranche, die seit Beginn der Pandemie nicht oder nur bedingt öffnen konnte.
Der Ruf nach einer allgemeinen Impfpflicht, wie auch die Stimmen werden immer lauter. Und die Entscheidung dafür oder dagegen sie ist keine, die man, die wir als Mitglieder des Deutschen Bundestages einfach so treffen, es ist eine Entscheidung, die man unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten, wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Einschätzung des Ethikrates trifft, eine Entscheidung, die als Gewissensentscheidung, die keine roten Linien kennt.
Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen gewesen, dass wir Ende Januar im Bundestag mit konkreten Vorschlägen erstmals über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattiert haben – konstruktiv, zielführend, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ein Schritt, den wir alle gemeinsam gegangen sind, denn was es braucht ist eine gute und sichere Grundlage für einen Antrag über die Parteigrenzen hinweg.
Ich unterstütze den Gruppenantrag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, den Antrag, der ein Inkrafttreten der Impfpflicht ab dem 01. Oktober 2022 vorsieht; bis zum 31. Dezember 2023 befristet und alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft wird. Denn wenn wir das Virus ohne harte Einschränkungen wie in der Vergangenheit, dauerhaft in den Griff kriegen wollen, wenn wir vor die Wellen kommen wollen, nicht ihnen hinterher sein wollen, dann brauchen wir eine möglichst hohe Grundimmunisierung in der Bevölkerung und die erreichen wir allen voran über eine hohe Impfquote.
Und mir persönlich ist dabei wichtig, dass wir eine Impfpflicht mit konkreten Informations- und Beratungsangeboten verbinden. So kann sich jede und jeder noch einmal ein vollständiges und faktenbasiertes Bild über die Gefahren einer Coronainfektion und die Vorteile einer Impfung machen und persönliche Fragen oder Zweifel klären.
Es ist gut, dass wir mit diesem Antrag gemeinsam mit den ParlamentarierInnen und Parlamentarier in die erste Lesung im Deutschen Bundestag im März gehen. Wie konkret dann das weitere parlamentarische Verfahren aussehen wird, wird sich zeigen. Was uns eint: ist die langfristige Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast, MdB
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion