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Katja Mast
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Frage von Eugen S. •

Frage an Katja Mast von Eugen S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Mast,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.02.2009, in der Sie eine vorübergehende MWSt.-Absenkung ablehnen und die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete verteidigen.
Hierzu habe ich 2 Fragen:
1. Müsste die Regierung nicht die Abwrackprämie für Altautos bis zu einem bestimmten Termin (z.B. Dezember 2009) garantieren, um verunsicherte Kaufinteressenten für den Kauf eines Neuwagens zu ermuntern, welcher bekannter Weise einige Monate Lieferzeit aufweist, statt den Käufern ein Lotteriespiel mit der Abwrackprämie zuzumuten und damit die Wirkung des Konjunkturpaketes abzuschwächen?
2. Wie verschiedene Reaktionen auch der deutschen Banken zeigen, werden die beispiellosen Hilfen des Steuerzahlers von den Banken dazu benutzt, marode Banken zu sanieren und Boni an die Banker auszuschütten, anstatt mehr neue zinsgünstige Kredite zu vergeben. Dies zeigt, dass es für die Konjunkturankurbelung wirksamer ist, den Steuerzahler zu entlasten als kranke Banken aufzupäppeln. In der gestrigen Panorama Sendung wurde auch von dem Finanzexperten Prof. Homburg die Meinung vertreten, dass es systemgerechter und für den Steuerzahler preiswerter wäre, marode Banken in die Insolvenz gehen zu lassen, als zu versuchen, einen Topf ohne Boden zu füllen und damit die Verursacher der Wirtschaftskrise bis zum Staatsbankrott zu stützen. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Wie lange vertrauen Sie denjenigen noch, welche den katastrophalen Schlamassel angerichtet haben?
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Stellungnahme, dass nach dieser Finanzkrise in jedem Fall Arbeitsplätze in den Banken verloren gehen und die Fortführung gesunder Banksparten sowie die Sicherstellung der privaten Geldvermögen auch möglich wäre, wenn das für derartige Situationen geschaffene Werkzeug der Insolvenz sinnvoll und kreativ angewandt werden würde.
Übrigens, teilen Sie auch die Meinung unseres Finanzministers, dass wir keine staatliche "Bad Bank" benötigen, weil wir davon schon mehr als genug haben?
MfG
Eugen Schiebel

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Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro wird gezahlt, wenn innerhalb des Zeitraums zwischen dem 14. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrottet und ein Neu- oder Jahreswagen erworben und zugelassen wird. Insgesamt stehen für die Umweltprämie Finanzmittel in Höhe von maximal 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion wird derzeit geprüft, wie das Verfahren zur Umweltprämie zu verändern ist, dass ein Antrag auf die Prämie schon gestellt werden kann, sobald ein Käufer einen Kaufvertrag über einen Neuwagen abgeschlossen hat. Die Zulassung und die Verwertungsunterlagen könnten entsprechend nachgereicht werden. Ausgezahlt würde die Prämie dann, wenn der Wagen zugelassen ist. Wir wollen diese Änderung, um Rechtssicherheit für alle diejenigen herzustellen, die auf Grund der Umweltprämie beabsichtigen ein Auto zu kaufen, dieses aber eventuell erst durch unterschiedliche Lieferfristen in einigen Monaten erhalten und damit zulassen könnten. Alle Käufer würden so unmittelbar mit dem Kauf die Sicherheit zur erfolgreichen Beantragung der Umweltprämie erhalten.

Das Ziel des Bankenschutzschirms ist es, die Liquiditätsengpässe auf dem deutschen Finanzmarkt zu überwinden und dessen Stabilität zu stärken. Es geht nicht darum, einzelne Banken zu retten, sondern einen Zusammenbruch des gesamten Bankensektors zu verhindern, denn dies hätte fatale Folgen für die gesamte Wirtschaft, also auch für den Mittelstand und das Handwerk. Die Auswirkungen wären für jede Bürgerin und jeden Bürger dramatisch: Verlust von Sparguthaben und Anlagen, Abbau von Arbeitsplätzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde ein Fonds gegründet, mit dem Banken im Notfall unterstützt werden können. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Mrd. Euro. Mit weiteren maximal 70 Mrd. Euro kann der Fonds Banken bei Bedarf direkt unter die Arme greifen, indem er Eigenkapital zur Verfügung stellt. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann.

Klar ist aber auch, dass der Staat für dieses Hilfspaket Gegenleistungen fordert. Im Falle der Inanspruchnahme staatlicher Maßnahmen werden Vorstandsgehälter begrenzt und Ausschüttungen an die Aktionäre für diesen Zeitraum ausgesetzt. Gleiches gilt für Bonuszahlungen und Abfindungen.

Wie unser Finanzminister Peer Steinbrück halte auch ich die Einrichtung einer sogenannten "Bad Bank", die rein vom Staat finanziert wird, für ungeeignet. Die Banken müssen in erster Linie selbst für schlechte Wertpapiere geradestehen. Zudem besteht im Rahmen des Schutzschirms für die Banken bereits die Möglichkeit, dass der Staat Risikooptionen übernimmt. Der Fonds kann Banken und Versicherungen Risiken abkaufen, das heißt z. b. Wertpapiere, deren Wert durch die Krise stark gesunken ist. Hierfür stehen 10 Milliarden Euro bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB

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