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Katja Mast
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Frage von Günter A. M. •

Frage an Katja Mast von Günter A. M. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrte Frau Mast,
zwei banale Fragen treiben mich seit einiger Zeit um.
Wieso ist der Bundestag jede Woche am Freitag Nachmittag bis auf die Stallwache komplett entleert? Wie kann solch ein wichtiges Gremium wie der Bundestag mit so einer Besetzungszahl Gesetze beschliessen, wo doch jeder Elternbeirat in unseren Schulen für Wahlen seine Beschlussfähigkeit (was bekanntlich eine Mindestanwesenheit an Elternvertreter vorschreibt) beweisen muss?
Mit freundlichen Grüßen
G. A. M.

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Sehr geehrter Herr Morlock,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Der Deutsche Bundestag ist überwiegend ein sogenanntes „Arbeitsparlament“. Im Gegensatz zum „Redeparlamanet“ finden im Plenum des Deutschen Bundestags zur Orientierung große Leitdebatten, die inhaltliche Arbeit dagegen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags, statt. In den Ausschüssen befasst man sich in aller Tiefe mit den Gesetzesentwürfen und stimmt auch darüber ab. In den Ausschüssen ist die Zusammensetzung unter den Parteien gleich der im Parlament. Die Vorarbeit der Fachausschüsse wird in Beschlussvorlagen zusammengefasst, in denen sich die Empfehlungen des Ausschusses oder der Ausschussmehrheit finden. Diese werden dem Plenum vorgelegt. Diese Beschlüsse sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die endgültigen Beschlüsse werden in der Vollversammlung (dem Bundestagsplenum im Plenarsaal) getroffen. Der Plenarsaal ist damit auf der einen Seite Ort der öffentlichen Debatte und auf der anderen Seite der Ort der öffentlichen Entscheidung über Vorlagen, die in Ausschüssen vorbereitet wurden.

Dass bei vielen Abstimmungen nicht immer alle Parlamentarier anwesend sind, hängt mit dieser Arbeitsweise zusammen. Neben dem Plenarsaal gibt es noch weitere Arbeitsorte. Manchmal tagen Ausschüsse auch parallel zum Plenum und nur die zuständigen FachpolitikerInnen sind im Plenum. Oft treffen sich hochrangige Abgeordnete während des Plenums zur Verhandlung strittiger Themen – denn der Bundestag berät viele Themen parallel. So kann der Bundestag im Sinne aller effizienter arbeiten. Die eigentliche Arbeit ist schwerer sichtbar, denn sie findet nicht im Plenum statt.
Die Belastung ist derweil sehr hoch. Das Plenum selbst tagt zudem oft bis in die frühen Morgenstunden. Die Tagesordnung beginnt um 9 Uhr und endet manchmal um 3 Uhr Nachts. Im November 2019 war ein Politiker während einer Rede zusammengebrochen. Später erlitt eine Abgeordnete der Linken am selben Tag einen Schwächeanfall. Abgeordnete stehen unter der Mehrfachbelastung. Sie müssen sich auf aktuelle Veranstaltungen konzentrieren, Folgetermine vorbereiten, Zeit in Recherche stecken, Gesetze verhandeln und gleichzeitig die Medien im Auge behalten.
Sie sehen: Ein leerer Bundestag heißt nicht, dass niemand arbeitet. Die FachpolitikerInnen sind anwesend. In einer immer komplexeren Welt ist Aufgabenteilung und Spezialisierung notwendig. Die Beschlussfähigkeit ist davon nicht berührt. Der Deutsche Bundestag ist immer handlungsfähig. Bei Abstimmungen müssen ausreichend Abgeordnete anwesend sein, damit er beschlussfähig ist. Das regelt die Geschäftsordnung des Parlaments. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird die Beschlussfähigkeit nicht von einer Fraktion oder von anwesenden 5 % der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, so wird die Beschlussfähigkeit vermutet.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

(Von unterwegs)

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