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Katja Mast
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Frage von Karin K. •

Frage an Katja Mast von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Mast,

Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy

Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?

Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.

Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?

Ich befürchte folgendes:

-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?

Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?

Freundliche Grüße

K. Kluge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kluge,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es wird mit uns keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn geben – wir wollen keine Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse in Deutschland.
Uns geht es um Chancen am Arbeitsmarkt für alle – wir wollen Lohndumping verhindern. Flüchtlinge, die in Deutschland arbeiten, haben einen
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn wie andere Menschen auch. Wenn es darum geht, die Qualifikation von Flüchtlingen festzustellen,
dann gelten auch hier die Regeln für Praktika.

Sehr gerne würden wir Ihnen unsere Position zum Thema Existenzminimum erläutern und würden uns freuen, wenn Sie uns
mitteilen würden, wie wir Sie persönlich kontaktieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Schwab
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Büroleitung

Postanschrift:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 - 227 73756
Fax: 030 - 227 76259
www.katja-mast.de

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