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Katja Mast
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Frage von Inge R. •

Frage an Katja Mast von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Mast,

Als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.

Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.

Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.

Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.

Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rosenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bundesleistungsgesetz.

Sie beziehen sich auf den Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom November 2013 und kritisieren u.a. den Vorschlag, dass Ansprüche auf Kindergeld für erwachsene Kinder entfallen sollen. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie über daraus resultierende finanzielle Verschlechterungen verärgert sind.

Soweit ich weiß, beruht dieser Aspekt des ASMK-Vorschlags auf einem Vorschlag des Deutschen Vereins, also von Kommunalen Spitzenverbänden und Wohlfahrtsverbänden gemeinsam erarbeitet. Hier wird argumentiert, die Gewährung von Kindergeld nach dem 27. Lebensjahr als "kinderbezogene Familientransferleistung" sei kaum plausibel.

Vermutlich befriedigt Sie diese Argumentation, die in sich schlüssig ist, nicht - zumal sie sich Ihrem Fall zu Ihrem finanziellen Nachteil auswirken würde.

Die SPD-Fraktion hat sich in diesem Prozess noch nicht endgültig positioniert. Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Frage und Ihre Anregungen.

Wie Sie wissen, ist seit Dezember die Große Koalition in Regierungsverantwortung. Bundessozialministerin Andrea Nahles hat in ihrer Bundestagsrede am 30. Januar 2014 angekündigt, dass sie in dieser Legislatur ein Teilhabegesetz auf den Weg bringen will. Es soll "zum ersten Mal in einem Bundesgesetz konkret auch finanzielle Regelungen geben." Das Arbeits- und Sozialministerium wird sich hierbei auf die bekannten Vorschläge für ein Teilhabe- bzw. Leistungsgesetz beziehen, also auch auf den Vorschlag der ASMK. Ob es sich den Vorschlag zu eigen machen wird, wird sich im Rahmen eines breit angelegten Konsultationsprozesses herausstellen. Ich gehe nicht davon aus, dass das kommende Teilhabegesetz 1:1 dem ASMK-Vorschlag entsprechen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales

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