Frage an Katja Grunert von Hannes Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Laut Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft werden z.B. allgemeinbildende Schulen zu 80% (im Vergleich zu staatlichen Schulen) bezuschusst. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft hat nun ein Gutachten durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung erstellen lassen, das zu dem Schluss kommt, dass das Land tatsächlich nur zu 50-60% bezuschusst. Grund dafür: die vom Land berechneten Kosten pro Schüler an staatlichen Schulen entsprächen nicht den finalen, realen Kosten. Die Folge ist eine "Schlechterstellung" von Schulen in privater Trägerschaft, was sich u.a. an den deutlich geringeren Löhnen der dort arbeitenden ausgebildeten und studierten Fachkräfte erkennen lässt. Gleichzeitig werden Schulen in freier Trägerschaft auf Grund ihres oft fortschrittlichen und modernen Bildungskonzeptes zunehmend von Eltern als Alternative zur staatlichen Schule bewusst ausgesucht. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass der Staat an jedem Schüler einer Schule in freier Trägerschaft bares Geld einspart (mindestens 20%, vermutlich aber eher 40-50%) - auf Kosten des dort arbeitenden Personals oder - falls das Schulgeld zum Ausgleich erhöht wird - der Eltern ? Und besteht von Ihrer Seite aus Handlungsbedarf, staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft finanziell gleichwertiger zu fördern ?
Sehr geehrter Herr Zander,
In Thüringen lernen aktuell rund 26.000 Schülerinnen und Schüler an 174 freien Schulen. Dies sind 10 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Für diese Schulen, Schüler und Eltern setzen wir uns ein. Für uns von Bündnis 90 / Die Grünen ist die bisherige Finanzierung nicht auskömmlich. Daher halten wir auch die Fortschreibung der im Gesetz zu Schulen in freier Trägerschaft festgelegten Steigerungsätze unangemessen. (1,9% pro Jahr ab 2020.)
Was die Vergütung der Lehrkräfte angeht, könnte die Festlegung eines Sockelbetrags mit einer jährlichen Steigerung eine sinnvolle Lösung darstellen. Dieser Sockelbetrag soll sich an der tatsächlichen Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst orientieren.
Es muss daran gearbeitet werden, die Finanzhilfen an die tatsächlichen Schülerkosten im staatlichen Bereich anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Grunert