Frage von Ines L. • 05.05.2019
Antwort ausstehend von Kathrin Wagner-Bockey SPD
(...) Die Überwachung des fließenden Verkehrs u.a. durch Geschwindigkeitskontrollen unterliegt der Polizei. Diese stellt, oft in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Kreise und Gemeinden, Gefahrenschwerpunkte fest und führt dann Kontrollen durch. (...)