Frage an Kathrin Urban von Andreas H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dr. Urban,
Sie schreiben "Wie auch der Kitabesuch gehört das Studium zur Bildung. Diese soll kostenfrei bleiben! Jedoch ist zu prüfen, in wie weit es gerecht ist, dass ein Meisterabschluss Geld kostet, ein Studium aber nicht."
Heißt das im Umkehrschluss, dass der Meisterabschluss auch kostenfrei werden sollte oder dass das Studium Geld kosten soll?
"Eine Studiengebühr für Langzeitstudenten ist jedoch gerechtfertigt."
Eine Studiengebühr soll also nur bezahlen, wer die Regelstudienzeit überschreitet? Sieht das die gesamte Berliner CDU so? Wenn ich mich recht erinnere, war die CDU generell für Studiengebühren in Berlin.
Inwiefern würden Sie sich für eine Schüler-BAföG -Erhöhung einsetzen? Es darf doch nicht sein, dass das Schüler BAföG noch immer unter dem Hartz 4 Satz (welches schon die Armutsgrenze ist) liegt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Heimsoth
Sehr geehrter Herr Heimsoth,
mit dem Satz "Jedoch ist zu prüfen, in wie weit es gerecht ist, dass ein Meisterabschluss Geld kostet, ein Studium aber nicht." ist gemeint, dass sehr wohl zu überlegen ist, in wie weit es sinnvoll ist das Studium komplett kostenfrei zu lassen. Besonders der Fakt der Langzeitstudenten ist für Berlin ein erhebliches Problem. Daher ist es nach meiner Auffassung gerechtfertigt zu überprüfen, ob diese Langzeitstudenten, die herheblich die Regelstudienzeit überschreiten, nicht doch Studiengebühren zu zahlen haben. Das würde die Steuerkassen des Landes Berlin entlassten und Ansporn geben, dass Studium möglichst schnell zu beenden, um im Anschluss einen Beruf auszuüben.
Sie haben Recht mit der Aussage, dass breite Teile der CDU sich für eine Studiengebühr aussprechen. Ich sehe das für Berlin jedoch als nicht sinnvoll an. Daher will ich mich nur für eine Überprüfung und einer eventuellen Umsetzung des oben genannten Falles einsetzen.
Das Schüler-BAfög liegt unter dem Harz IV-Satz. Dies ist auch kaum änderbar. Das Schüler-BAfög soll Schüler nur unterstützen, nicht wie Harz IV den Lebensunterhalt finanzieren. Daher ist in meinen Augen eine Angleichung an Harz IV nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar. Bei Harz IV dürfen sie jedoch nicht nur die rund 365,00€ sehen, sondern auch die Mietunterstützung und weitere soziale Leistungen die der Staat übernimmt. Harz IV ist nicht für eine Komplettfinanzierung von Arbeitslosen gedacht, sondern nur zur Absicherung des Lebensunterhaltes. Dieser wurde lange berechnet und ist somit aus meiner Sicht in der Höhe gerechtfertigt.
Ich danke Ihnen für Ihre Frage und hoffe, dass ich sie zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Urban