Portrait von Kathrin Laymann
Kathrin Laymann
FREIE WÄHLER
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kathrin Laymann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert P. •

Frage an Kathrin Laymann von Robert P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Frau Laymann,

um Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen, in Niedriglohnbereichen, in Arbeits- und Erwerbslosigkeit, oder in sozial geschwächten Bevölkerungsgruppen ein dauerhaftes und menschenwürdiges Dasein zu gewähren, muss ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden. Eine Entkopplung von Arbeit und Erwerb ist zwingend insbesondere für die o.g. Bevölkerungsschichten erforderlich.
Wie stehen Sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen
Robert Philipp

Portrait von Kathrin Laymann
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Philipp,

auch die FDP hat sich Gedanken darüber gemacht, wie Menschen in den von Ihnen beschriebenen Situationen finanziell geholfen werden soll. Ergebnis ist das auf dem 56. Bundesparteitag beschlossene und seitdem so geforderte Bürgergeld. Auch ich finde dieses neue System zur Verteilung von steuerfinanzierten Sozialleistungen richtig und würde mich gerne für die Umsetzung einsetzen.
Die Grundidee ist, dass statt vieler Behörden allein die Finanzämter den Anspruch prüfen sollen. Derzeit existieren 138 verschiedene Sozialleistungen, die von 45 verschiedenen staatlichen Stellen verwaltet werden. Ziel des Bürgergelds ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören sowohl die Grundsicherung, die Sozialhilfe, das Wohngeld, das Arbeitslosengeld II und das BAföG als auch die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.
Dieser Universaltransfer wird als Bürgergeld mit dem Steuersystem und dem Kindergeld zu einem Steuer-Transfer-System verbunden. Der überwiegende Teil aller finanziellen Beziehungen zwischen Bürger und Staat und der soziale Ausgleich zwischen Leistungsstarken und Bedürftigen finden zukünftig nach einfachen, transparenten Regeln im Steuersystem statt.
Die Massenarbeitslosigkeit der letzten Jahrzehnte hat zu einer Daueralimentierung von Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau geführt. Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe hatten zudem in ihrer Wirkung eine feste Lohnuntergrenze definiert, unterhalb derer es nicht lohnenswert war, eine Arbeit aufzunehmen. Gerade die gering oder nicht qualifizierten Arbeitslosen sind so in eine systembedingte Langzeitarbeitslosigkeitsfalle geraten.
Durch die so genannten Hartz-Reformen wurde dieses Problem angegangen, aber nicht hinreichend gelöst. So bieten die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II keine ausreichenden Anreize zur Arbeitsaufnahme, für Familien mit Kindern führt Mehrarbeit teilweise sogar zu Einkommenseinbußen.
Das Bürgergeld hingegen setzt das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, muss spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Um eine bessere Anreizwirkung zur Arbeitsaufnahme und zur Steigerung des Erwerbseinkommens zu erzielen, werden beim Bürgergeld gegenüber dem ALG II die Hinzuverdienstmöglichkeiten insbesondere für die Bruttoeinkommensbereiche bis 600 € deutlich erhöht. Bei einem 400-Euro-Job werden gegenwärtig 85 % des Hinzuverdiensts auf das ALG II angerechnet, nach dem Bürgergeldkonzept jedoch nur 60 %.
Nach Hinzurechnung der gesetzlichen Abgaben und pauschalen Abzugsbeträge verbleiben dem Arbeitslosengeld II-Empfänger von 600 € Bruttoeinkommen gerade einmal 138 €, dem Bürgergeldempfänger dagegen 285 €, d.h. nahezu die Hälfte seines Bruttoeinkommens.
Beim Bürgergeld entsteht so ein fairer und ausreichender Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Beim Bürgergeld läuft der Transferbedarf zudem gleichmäßig aus, so dass der Übergang von geringer zu höher bezahlter Arbeit stets gleitend und lohnend ist und dementsprechend nicht wie beim ALG II eine Benachteiligung von Familien stattfindet. Das Bürgergeld wirkt aktivierend durch richtige Anreize auf der einen und Sanktionen auf der anderen Seite. Das Bürgergeld wird bei Verweigerung der Aufnahme einer angebotenen zumutbaren Arbeit nach denselben Sanktionsmechanismen wie das ALG II gekürzt.
Die Sanktionsmechanismen müssen konsequent angewendet werden, nicht zuletzt
auch zum Schutze des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmissbrauch und zur Bekämpfung
von Schwarzarbeit.
Durch das Bürgergeld wird die Nachfrage und damit das Angebot an Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich gesteigert: Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn nicht existenzsichernder Lohn durch das Bürgergeld ergänzt und somit attraktiv. Arbeitgeber werden - die notwendige Öffnung der Tarife vorausgesetzt - vermehrt Arbeit für nicht oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger anbieten, deren Arbeitskraft eine derart geringe Wertschöpfung hat, dass sie den eigenen Lebensunterhalt nicht vollständig sichert.

Ich hoffe Ihnen hiermit unsere Idee näher gebracht zu haben. Sollte es jedoch weitere Fragen geben, werde ich diese gerne weiter beantworten!

Mit freundlichen Grüßen!
Kathrin Laymann