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Frage von Bernd M. •

Frage an Katherina Reiche von Bernd M. bezüglich Bildung und Erziehung

Was halten Sie von der Abschaffung des christlichen Religionsunterrichts in Brandenburg?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

zur Bildung eines jungen Menschen gehört weit mehr als die reine Vermittlung von Wissen. Sie braucht vor allem ein Fundament. Dieses Fundament besteht aus der Moral, also dem inneren Kompass, der uns sagt: Was ist richtig und was ist falsch. Menschen suchen nach einer Orientierung, und das gilt vor allem für junge Menschen, die sich erst ihren Platz in der Welt suchen müssen. Und sie brauchen Halt. Einen Halt, der ihnen auch in schwierigen Situationen Hoffung und Selbstvertrauen gibt.

Diesem Bild hat sich kaum einer entziehen können: Auf dem Petersplatz in Rom, in den Kirchen in Berlin, in aller Welt versammelten sich Millionen von Trauernden, darunter auffällig viele junge Menschen, um Anteil zu nehmen am Tod von Papst Johannes Paul II.Was hat Johannes Paul den Menschen bedeutet, dass sie so bewegt waren, als sie von ihm Abschied nahmen? Sicherlich haben sie nicht alle Positionen des Papstes geteilt. Aber er war ein tief gläubiger Mann, der für seine Überzeugungen gelebt hat. Und damit ist er ein Vorbild, jemand, dessen Leben eine klare Richtung hatte und damit auch anderen Menschen eine Richtung geben konnte.

Wir beklagen den Werteverfall in unserer Gesellschaft und wollen ihm begegnen. Wir wollen jungen Menschen helfen, einen eigenen Weg zu finden. Wir wollen, dass sie fähig sind, miteinander zu leben. Dabei spielt Glaube und Religion eine wesentliche Rolle. Denn der Glaube bietet ein in sich schlüssiges System von Moral und Ethik.

Es steht dabei außer Frage, dass für Schülerinnen und Schüler, die nicht konfessionell gebunden sind, der Religionsunterricht keine Pflicht sein kann. In diesem Fall muss es mit einem LER ein alternatives Angebot geben. Denn niemand kann zu einem Glauben gezwungen werden. Aber auch zum Nicht-Glauben darf es keine Pflicht geben. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes hat zwei Seiten: Die Freiheit von und die Freiheit für die Religion. Und dies gilt auch in der Schule: Ein religiöser und ein bekenntnisfreier Unterricht stehen gleichberechtigt nebeneinander. Deshalb steht die Abschaffung des Relegionsunterricht für mich nicht zur Debatte.

Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche