Frage an Katharina Schulze von Ernst S. bezüglich Familie
Betr.: Scheidungsfolgen
Warum gibt es kein gemeinsames Sorgerecht mit wahlweise abwechselnder Unterbringung von Kindern (sog. Familienmodell) ?
Welche Gründe führten dazu, dass die Grünen das ablehnten ?
Warum lehnen die Grünen Gen-Tests von Vätern ab, wenn Väter die Vaterschaft anzweifeln ?
Sehr geehrter Herr S.,
Wir Grünen lehnen das Wechselmodell nicht per se ab. Kinder, die im sogenannten Wechselmodell hälftig von ihren Eltern betreut werden, sind im Schnitt zufriedener als andere Trennungskinder.
Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.
Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.
Allerdings setzt dieses Wechselmodell, auf das Sie Bezug nehmen, eine hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit voraus, welche nicht allen gelingt. Getrennt lebende Eltern müssen sich nämlich in vielen alltäglichen Fragen über den Umgang mit dem Kind verständigen. In der Praxis funktioniert das nur in recht wenigen Fällen. Bei hohem
Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht. Das Gesetz erlaubt den Eltern auch, sich auf ein Modell zu einigen. Wir Grüne lehnen daher weder das eine noch das andere Modell per se ab. Was wir aber nicht wollen, ist dass das Wechselmodell gegen den Willen eines Beteiligten auferlegt werden kann. Denn das ist auch mit dem Wohl des Kindes, das für uns im Mittelpunkt steht, nicht vereinbar.
Ein solcher Gentest stand – soweit ich weiß – in letzter Zeit gar nicht auf der Tagesordnung im Bundestag, der darüber zu entscheiden hätte (nicht der Bayerische Landtag). Bis auf weiteres bleibt es bei der aktuellen Rechtslage, die das Bundesverfassungsgericht erst 2016 bestätigt hat: Nach Ansicht der Richterinnen und Richter darf auf Grund der aktuellen Gesetzeslage ein mutmaßlicher Vater nicht zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze