Frage an Katharina Loedige von Markus S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Loedige,
2011 wurde das beitragsfreie 3. Kindergartenjahr abgeschafft. Das Land hat dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 30 Mio. EUR. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass davon 10 Mio. in die Förderung der Kindergärten geht.
Auf der heutigen Podiumsdiskussion in Henstedt-Ulzburg haben Sie verkündet, dass die derzeitige Regierung 10 Mio. in Kindergärten investiert hat. Leider haben Sie dabei verschwiegen, dass das Geld von den Eltern selbst kommt. Ich bin erschüttert, dass Sie dies auch noch als Ihren Verdienst hinstellen.
Zudem sieht die Realität leider auch noch so aus, dass bei den Kindergärten kaum Geld ankommt, weil diese Gelder scheinbar in den klammen Haushalten der Kommunen versacken. Als Beirat unseres örtlichen Kindergartens habe ich nämlich keine Veränderungen im Haushalt der Kindergartens feststellen können.
Meine Frage lautet daher, wie Sie sicherstellen wollen, dass die angekündigten 10 Mio. EUR auch bei den Kindergärten ankommen. Wo sind diese Gelder zu beantragen und durch wen? Gibt es öffentliche Listen über die Verteilung und Verwendung dieser Gelder?
Sehr geehrter Herr Spiering!
Alle finanziellen Mittel, die das Land zur Verfügung hat, stammen von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Hierunter fallen natürlich auch Eltern. Die FDP steht dafür dieses Geld sach- und zielgerichtet zu verwenden. Wir haben uns entschlossen mehr Geld in die Qualität und Betreuungsintensität zu stecken. Dies geht zu Lasten der Beitragsfreiheit. Dadurch dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, steigt die Qualität und davon profitieren alle Kinder. Bei der Streichung des dritten beitragsfreien KiTa-Jahres handelt es sich keineswegs um eine Mehreinnahme des Landes. Wir haben damit lediglich eine weitere Kreditaufnahme verhindert, denn diese Mittel sind sämtlichst kreditfinanziert. Das Land fördert KiTas mit Landesmitteln in Höhe von 70 Mio. Euro. Darin enthalten sind 10 Mio. zusätzlich für die Erhöhung der Betreuungszeiten und für die Sprachförderung. In dieser Legislatur sind die Landesmittel also deutlich von 60 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro angestiegen. Die Verteilung richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder und wird vom Land an die Kommunen gegeben, die diese Gelder dann eigenverantwortlich weiterleiten. Kein Kreis bzw. keine kreisfreie Stadt hat dadurch eine geringere Zuweisung als im Vorjahr erhalten. Gleichzeitig können mit dem Aufstockungsbetrag ganz gezielt höhere Betriebskostenzuschüsse für längere Betreuungszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für den höheren Betreuungsaufwand für Kinder mit Migrationshintergrund, die kaum deutsch sprechen, gewährt werden. Falls Kommunen ihre eigenen Mittel gekürzt haben, entspricht das nicht der Intention des Landes. Unser Land ist aus guten Gründen föderal organisiert, die Verantwortung wird durch die Entscheidungsträger vor Ort getragen, entsprechend ist die Kritik an diese zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Loedige