Welches Konzept haben Sie für Angehörige des Mittelstandes, Alter von 60+ in einem schlecht gedämmten EFH, wenn die liquiden Mittel für den Fall späterer Pflege gespart werden sollten?
Sehr geehrte Frau Dröge, ich stelle die Frage, weil ich das Gefühl habe, dass Menschen wie ich durch ihr Förderraster fallen werden und wir demnächst entweder eine nicht effiziente Wärmepumpe fahren oder unsere kompletten Ersparnisse für Dämmung + Wärmepumpe draufgehen. Um es klar zu sagen, höhere Energiekosten sind in unserem Lebensentwurf durchaus eingeplant, eine Vollsanierung des Hauses Baujahr 67, ggf. mit vorüvergehendem Auszug und dann finanziell blank ins Alter eher nicht. Ich schreibe Ihnen das wohlbemerkt als ihr Wähler und vollem Bewusstsein für die Klimakrise, aber vergleichbare Lebenssituationrn wie meine gibt es massenhaft. Wir sind nicht Geringverdiener, sonst hätten wir im Umlabd von Düsseldorf kein Haus, und wir sind nicht reich und unbegrenzt liquide oder krdetbelastbar, sonst hätten wir kein Haus aus den 70igern gekauft.
Lieber Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir können Ihre Sorgen gut nachvollziehen. Nicht zuletzt, weil aktuell leider viele Falschinformationen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kursieren.
Grundsätzlich ist die Novelle des GEGs ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Wir wollen mit der Reform verlässliche Regelungen schaffen, die Fehlinvestitionen in fossile Energien und die Abhängigkeiten von autokratischen Staaten verringern. Denn der Heizungsumstieg ist wirtschaftlich vernünftig. Wir schaffen Planungssicherheit sowohl für Bürger*innen als auch für unsere heimische Industrie und unser Handwerk.
Für uns steht bei der Reform der soziale Aspekt im Zentrum: Faires Heizen ist das A und O für die Wärmewende. Deshalb fördern wir Immobilieneigentümer*innen beim Umbau und schützen gleichzeitig Mieter*innen vor unverhältnismäßigen Umlagen. Der aktuelle GEG-Entwurf sieht vor, dass Eigentümer*innen mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Mit zusätzlichen Klimaboni kann der Zuschuss um weitere 20 Prozentpunkte steigen.
Als Bündnis 90/Die Grünen fordern wir eine deutlich stärkere Förderung für den Heizungstausch als bisher vorgesehen. So wollen wir klimaschonendes und sicheres Heizen allen Haushalten ermöglichen. Unser Konzept sieht vor, dass der Heizungstausch mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden kann. Von dieser Maximalförderung sollen Menschen profitieren, deren Haushaltseinkommen bei bis zu 20.000 Euro im Jahr liegt. Der Fördersatz sinkt dann stufenweise je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten demnach eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten. Unsere Forderung zum Ausbau der finanziellen Förderung werden wir mit unseren Koalitionspartnern im kommenden parlamentarischen Verfahren verhandeln.
Klar ist auch, dass es bei der Wärmewände nicht die eine Lösung gibt, die für jede Immobilie passt. Deshalb ist es uns wichtig, den Eigentümer*innen viel Freiraum für eine individuelle Lösung zu lassen. Das bedeutet, dass fossile Heizungen regulär weitergenutzt und repariert werden können und im Havariefall großzügige Übergangsfristen gelten. So haben Eigentümer*innen genügend Zeit, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig können Eigentümer*innen beim Austausch selbst zwischen einer Vielzahl von Optionen entscheiden. Für den Einbau von Heizungen im Neubau und in Bestandsgebäuden sind der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Biogasheizungen oder Wasserstoff-Gasheizung, die grünen oder blauen Wasserstoff nutzen, als unbürokratische Erfüllungsoptionen möglich. In Bestandsgebäuden ist noch der Einbau von reinen Biomasseheizungen zulässig. Darüber hinaus steht es allen frei, bei anderen technologischen Lösungen einen individuellen Nachweis zu führen, dass der Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren damit erreicht wird.
Generell sehen wir in den bereits erwähnten kommunalen Wärmenetzen ein großes Potential für klimaneutrales heizen. Denn hier heizen tausende Haushalte auf einmal klimafreundlich, wenn das produzierende Werk seinen Energieträger wechselt. Für den Ausbau von Wärmenetzen ist die kommunale Wärmeplanung entscheidend. Mit ihr bekommen Städte und Gemeinden, Energieunternehmen und Gebäudeeigentümer*innen Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Bürger*innen bekommen Sicherheit für die Frage, wie ihr Zuhause in Zukunft warm bleibt. Gleichzeitig wird so auf die individuellen Voraussetzungen und Potentiale jeder einzelnen Kommune eingegangen, statt eine Lösung vorzuschreiben. Bei der kommunalen Wärmeplanung werden der aktuelle Wärmebedarf innerhalb einer Kommune ermittelt, die Potentiale der Erzeugung erneuerbarer Wärme dargestellt sowie ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung 2045 entwickelt und konkrete Maßnahmen dafür formuliert.
Als Instrument ist die kommunale Wärmeplanung schon in vielen Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachen, gesetzlich verankert und hat sich bewährt. Der Impuls für eine flächendeckende Wärmeplanung kommt aus den Kommunen und Ländern aufgrund ihrer positiven Erfahrungen. Im Bund wollen wir die kommunale Wärmeplanung als Instrument in die Fläche bringen. Der Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll im nächsten Schritt in die Verbändeanhörung gehen. Danach wird er im Kabinett behandelt.
Wir werden auch im kommenden parlamentarischen Verfahren darauf achten, alle Interessenlagen bestmöglich zusammenzuführen. Für uns wird die Sozialverträglichkeit dabei ein zentraler Aspekt sein, den wir auch an alle Verbraucher*innen klar kommunizieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge