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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Droge ,Allgemeine Frage;Ist eine preisdeckelung ,für Wärmepumpen/Stromfressergesetz vorgesehen?

Um für Bürger/innen,Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen(betrifft ,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),die sehr hohe Kosten der Wärmepumpen/stromfressergesetz,ab zu feddern .Damit niemand sein heim verliert oder wohnungslos wird.Konnen Bürger/innen,Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen,Wohngeld beantragen,zwecks heizungs/stromfressergesetz?Frage:Werden jetzt mieten u.grundnahrungsmittel,durch Erneubare Energien ,unbezahlbar?Kann es sein das ,durch das abholzen der Bäume ,immer mehr Boden ausdrucken u.vogelarten,pflanzen,Insekten,(Bienen )aussterben.Ein Förster sagte mir persönlich das,das durch das abholzen der Bäume jedes Jahr die Waldboden immer trockener werden u.vogelarten,pflanzen,Insekten,(Bienen),u.s.w.rucklaufig sind.Bekommen wir in naher Zukunft so ein Klima ,wie in Afrika?"Tagsüber heiß u.die Nächte kühl.Somit wird es in Zukunft auch keine strenge Winter mehr geben.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Gerne verweisen wir Sie hier auch nochmal auf Ihre Frage vom 06. Juli mit derselben Thematik.

Grundsätzlich sind wir als Bündnisgrüne davon überzeugt, dass Klimaschutz nur sozial funktioniert. Dementsprechend haben wir uns auch im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für starke Entlastungen eingesetzt, die Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen abholen.

Immobilieneigentümer*innen sollen eine Grundförderung von 30 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20 Prozent. Dieser Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2028 jedes Jahr um drei Prozent. So schaffen wir starke Anreize, beim Klimaschutz Tempo zu machen. Bei der Nutzung von Erdwärme, Wasser und Abwasser als Wärmequelle oder der Nutzung natürlicher Kältemittel können weitere fünf Prozent übernommen werden. Für selbstnutzende Immobilieneigentümer*innen gibt es zusätzlich einen Einkommensbonus. Wer über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro verfügt, wird mit weiteren 30 Prozent der Gesamtkosten unterstützt. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unter dieser Einkommensgrenze. Die Maximalförderung für selbstnutzende Immobilieneigentümer*innen liegt bei 70 Prozent der Gesamtkosten.

Um die Energiewende für Mieter*innen sozial abzufedern, haben wir die Summe der Kosten, die mit der neuen Modernisierungsumlage umgelegt werden können, gesenkt. Die prozentuale Umlage ist zwar höher, aber durch die Abzüge reduzieren sich die gesamten umlegbaren Investitionskosten. Die neue Umlage kann von Vermietenden nur gewählt werden, wenn sie Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Fördermittel und ein pauschaler Abzug für Instandhaltungskosten von 15 Prozent müssen von den Investitionskosten abgezogen werden. Die Umlage ist zudem immer auf einen Umlagehöchstbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Durch die Reduzierung oder sogar den kompletten Wegfall der CO2-Kosten und im Idealfall der Reduzierung der Heizkosten kann eine Warmmieten-neutrale Modernisierung realisiert werden. Denn der Umstieg auf erneuerbare Wärme und raus aus Öl- und Gas sorgt dafür, dass auch Mieter*innen vor den zukünftig massiv steigenden Kosten für fossile Brennstoffe geschützt werden. Für eine 4-köpfige Familie würden die Kostensteigerungen der fossilen Brennstoffe in den nächsten Jahren mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten. Klimafreundliche Heizungen, wie beispielsweise mit einer Wärmepumpe sind in der Anschaffung zwar meist teurer, sparen Kosten jedoch im Betrieb und sind auch über ihre Lebenszeit günstiger als fossile. Deswegen zielen die finanziellen Förderungen auf die Investitionskosten und die Regeln der Modernisierungsumlage stellen sicher, dass niemand überlastet wird.

Eine konkrete Maßnahme für den Mieter*innenschutz ist zudem auch die Regelung, dass Vermieter*innen auf eine effiziente Wärmepumpe achten müssen – wenn sie diese als klimafreundliche Heizoption auswählen. Bei Wärmepumpen können Vermieter*innen die Betriebskosten nur auf die Mieter*innen umlegen, wenn es sich um eine effiziente Wärmepumpe handelt oder das Gebäude energieeffizient ist (mindestens Wärmeschutzverordnung 2002). Leider konnten wir uns nicht damit durchsetzen, dass bei einem Brennstoffwechsel von Erdgas auf Biogas oder bei dem Umbau der Heizung auf Wasserstoff die Mieter*innen die Mehrkosten bei Betrieb nicht vollständig tragen müssen. Allerdings bleibt der Grundsatz des Mietrechts, nach dem Vermieter*innen bei den Betriebskosten auf deren Wirtschaftlichkeit zu achten haben, bestehen.

Zu Ihrer grundsätzlichen Frage bezüglich Erneuerbaren Energien und der Preisentwicklung von Energie: Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien ist mittelfristig das wichtigste Instrument für günstige Strompreise. Damit sorgen wir für sichere, saubere und bezahlbare Stromversorgung. Denn Wind und Photovoltaik sind inzwischen die günstigste Form der Stromerzeugung – günstiger als Strom aus neuen Atom- oder Kohlekraftwerken. Daher ist es richtig, dass die neue Bundesregierung sofort aktiv wird und den Ausbau ankurbeln will. Denn nur mit den Erneuerbaren verringern wir auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, die mittelfristig sehr teuer werden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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