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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marius H. •

Sehr geehrte Frau Dröge, mir erschließen sich Ihre hohen privaten Spendensummen von 2019 an Ihre eigene Partei nicht ganz. Ich bitte Sie auf meine Ergänzung einzugehen. Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Dröge,

über den Rechenschaftsbericht 2019 der Grünen habe ich eine Spendensumme in Höhe von 17.294,00 € von Ihnen an Ihre Partei festgestellt.
https://cms.gruene.de/uploads/documents/2019_Rechenschaftsbericht_GRUENE.pdf
Da Transparenz uns allen ja sehr wichtig ist, wollte ich mal eine differenzierte Aufstellung der Personalkosten anfordern, vor allem die Personalkosten von Ihnen erfragen.
Da es sehr nahe liegt, dass die Spenden einer solch hohen Gesamtsumme Ihres Privatvermögens nicht aus rein Wohltätigen Zwecken dient, hätte ich gerne Ihre Beweggründe zu solch einer Spende näher erläutert.
Was sich mir erschließt ist, dass ein privater finanzieller Vorteil erreicht werden kann, oder der Parteistatus dadurch erhöht werden könnte. Wurden die Spenden über Ihr Bankkonto oder zufällig Bar abgewickelt?
Ich hoffe Sie können mir meine offenen Fragen beantworten ohne Fragen zu übergehen.
Liebe Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Die Bundespartei macht von ihrem durch das Parteiengesetz formulierten und in der Bundessatzung hinterlegten Recht Gebrauch, Mandatsträger*innen-Beiträge von ihren Mandatsträger*innen und Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Bundes- und Europaebene zu erheben.

Im Januar 2018 wurde auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), unserem Parteitag, in Hannover folgender Beschluss gefasst:

Mandatsträger*innen-Beiträge werden von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments, von Mitgliedern der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und EU-Kommissar*innen, von Parlamentarischen Staatssekretär*innen und Staatssekretär*innen sowie Präsident*innen und Vizepräsident*innen des Deutschen Bundestages bzw. des EU-Parlamentes erhoben.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Mandatsträger*innen-Beiträge sind die jeweiligen Diäten, die Abgeordnetenentschädigungen bzw. Besoldungsbeträge. Die Höhe des Mandatsträger*innen-Beitrages beträgt grundsätzlich 19% der Bemessungsgrundlage.

Ist eine beitragspflichtige Person gleichzeitig Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bezieht sie nach der Finanzordnung des Bundesvorstandes keine Vergütung von der Partei. Als Ausgleich für die Doppelbelastung werden in diesen Fällen keine Mandatsträger*innen-Beiträge erhoben. Diese Teilregelung trifft auf mich nicht zu, da ich kein Mitglied des Bundesvorstands bin.

Die Erhebung der Beträge erfolgt grundsätzlich durch die Bundespartei. Davon ausgenommen sind die Beiträge der Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB). Diese werden von den jeweiligen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhoben.

Von den Beiträgen der MdB, die an die Landesverbände abgeführt werden, erhält die Bundespartei 73 % pro MdB und Monat. Diese Regelung gilt nur für MdBs ohne Regierungsamt - also unter anderem auch für mich.

Ich hoffe dies konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Dröge

 

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