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Katharina Dröge
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Frage von Volker W. •

finden Sie es okay, dass das WEG unsere Demokratie, die Solidarität in der Gesellschaft und ausbleibende Wertentwicklungen von Liegenschaft im hohen Maße gefährdet?

Sehr geehrte Frau Dröge, es sind eigene Erfahrungen in zwei Liegenschaften und Schilderungen aus vier weiteren Liegenschaften in unmittelbarer und mittelbarer Nachbarschaften, die m.E. den allgmein vorherrschend Besorgnis erregenden Trend verstärken, demokratische Werte zu gefährden. In nahezu allen Liegenschaften Deutschlands scheint die den Eigentümern gesetzlich zugewiesene Verantwortlichkeit (§ 18 (1) WEG) prinzipiell auf die Verwaltungsbeiräte (§ 29 (2) WEG) und die Hausverwaltungen (§§ 26 ff. WEG) abgeschoben zu werden. Hausverwaltung und Verwaltungsbeiräte setzen die Eigentümer bei liegenschaftsrelevanten Angelegenheiten lediglich ins 'Benehmen'. Oft sogar nur unterschwellig. Das aber untergräbt § 18 (1) WEG in eklatanter Weise. Anwaltliche Beratungsdienste diverser Rechtsschutzversicherungen legen das WEG durchweg so aus, als ob es nur bezweckt, die Interessen jedes einzelnen Eigentümers "auf den Stock" zu setzten. Interessiert? Bitte um Antwort. Vielen Dank.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Volker W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Grüne Bundestagsfraktion ist nicht der Meinung, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht demokratische Werte gefährdet. Verwaltungsbeiräte haben nach dem Gesetz die Aufgabe, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen. Wohnungseigentümer können selbst Mitglied des Verwaltungsbeirats werden und Anträge stellen. Unabhängig hiervon ist es aber so, dass die Ampel-Koalition durchaus reformbedürftige Punkte im Gesetz sieht. Wenn Sie weitergehenden Diskussions- und Gesprächsbedarf sehen, möchten wir Sie bitten, sich an die fachlich zuständige Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion, Frau Canan Bayram (canan.bayram@bundestag.de), zu wenden.

Viele Grüße

Team Katharina Dröge

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