Frage an Katharina Dröge von Wolfgang L. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Dröge,
meines Wissens befindet sich mehr als die Hälfte aller Mietwohnungen in Privatbesitz. Wenn die Dächer dieser Häuser für Photovoltaik genutzt werden sollen muss das Mieterstromgesetz deutlich vereinfacht werden. Einspeisevorhersagen sind durch Privatvermieter nicht leistbar und kurzfristige Kündbarkeit bergen das Risiko ständig die Zählerkästen umbauen zu müssen. Ich meine Mieterstrom braucht nichtmal eine Förderung, wenn nur die bürokratischen Hürden entfernt werden. Wenn z.B. Vermieter verpflichtet werden den Strom vom eigenen Dach Ihren Mietern günstiger als vom regionalen Versorger anzubieten brauchen die Mieter kein Kündigungsrecht.
Es würde mich daher interessieren, ob es von den Grünen konkrete Pläne zur entsaubung des Mieterstromgesetzes gibt.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
W. Langen
Sehr geehrter Herr Langen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Grüne setzen wir uns seit langem für mehr Solarenergie auf den Dächern der Republik ein. An verschiedenen Stellen haben wir dazu auch detaillierte Vorschläge zur Verbesserung des Mieterstroms gemacht, zum Beispiel in unserem Antrag zur Stärkung der Solarenergie (https://dserver.bundestag.de/btd/19/096/1909698.pdf ). Wir setzen uns außerdem für die Idee von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften ein. Dieses spannende Konzept wurde von der Europäischen Ebene aus bereits vorgesehen, die deutsche Bundesregierung weigert sich bisher jedoch, es umzusetzen. In einer solchen Gemeinschaft könnten sich Produzent*innen und Verbraucher*innen zusammenschließen, zum Beispiel in ihrem Stadtquartier oder ihrem Dorf und so den günstigen Strom der dort direkt vor Ort produziert wird gemeinsam nutzen. Dann kommt der Strom aus örtlichen Solaranlagen nicht nur bei den Besitzer*innen der Häuser mit den Anlagen an (meist können sie ohnehin nicht alles selbst verbrauchen) sondern wird geteilt mit Nachbar*innen. Ähnlich vereinfacht könnte auch der Mieter*innenstrom funktionieren. Die von Ihnen angesprochene Verpflichtung, 10% günstiger zu sein als der örtliche Grundversorger begründet aber auch im aktuell überbürokratischen Modell aus unserer Sicht keine Einschränkung des Kündigungsrechtes, das ja sehr im Sinne des Verbraucher*innenschutzes ist.
Ich möchte Ihnen außerdem gerne einen kurzen Überblick geben, welche Forderungen wir Grüne im Bundestag bei der Energiepolitik haben, die speziell die Stärkung der Bürgerenergie und der Teilhabe an der Energiewende bewirken:
- keine Ausschreibungspflicht für Bürgerenergieprojekte
- Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU und zwar so progressiv, dass neue Möglichkeiten für gemeinschaftliche Eigenversorgung, Energiegemeinschaften und Energy Sharing geschaffen werden
- Aussetzung der Vergütungsdegression vor allem bei der Solarenergie, bis ein klimapolitisch nötiger Ausbau der Erneuerbaren erreicht ist
- Einführung eine bundesweit verpflichtenden Windprämie zur kommunalen Beteiligung am Ertrag von Windrädern, eine solche Möglichkeit sollte auch für große Solarfreiflächen gegeben werden
- Stärkung der Bürgerenergie durch einen Bürgerenergiefonds nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins
- Erhalt der ersten Pionier-EEG-Anlagen auch nach zwanzig Jahren durch eine unkomplizierte Weiterzahlung des Marktwertes
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge