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Karsten Rudolph
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Frage von Michael H. •

Frage an Karsten Rudolph von Michael H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Rudolph,

durch die Einführung des Bachelorstudiengang bei der Polizei in NRW werden Tutoren und Ausbilder im Wach- und Wechseldienst, aber auch in den Kriminalkommissariaten, weit über die bereits bestehenden Belastungen des täglichen Dienstes in einem erheblichen Umfang mehr belastet. Anders als im vorangegangenen Diplomstudiengang werden jetzt gezielte Prüfungsvorbereitungen und sogar die Abnahme von Prüfungen erwartet. Tutoren und Ausbilder leisten diesen erheblichen Mehraufwand in der Regel im Schichtdienst und anders, als z.B. Einsatztrainer oder Lehrende im LAFP, ohne zusätzliche finanzielle Vergütung (Lehrzulage) bzw. einen Ausgleich durch Freizeit.

Beabsichtigt die SPD in naher Zukunft einen finanziellen Ausgleich, ähnlich einer Lehrzulage oder einem Freizeitausgleich, z.B. durch zusätzliche Urlaubstage einzuführen?

Vielen Dank für ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Habeck,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir sind den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dankbar für ihre Anstrengungen, die sie über ihre normalen dienstlichen Pflichten hinaus in der Ausbildung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern leisten. Zusätzliche finanzielle oder anderweitige Vergütungen, etwa in Form von Freizeitausgleich, können wir uns allerdings momentan nicht vorstellen. Angesichts der prekären Lage des Landeshaushaltes wäre das Versprechen solcher Vergütungen zur Zeit alles andere als seriös. Ich wünschte, ich könnte Ihnen eine bessere Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Karsten Rudolph