Karoline Polster-Strobl
dieBasis
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Frage von Sabine M. •

Halten Sie die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass Ungeimpfte nur unter Auflagen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also Besuch von Restaurants, Theater, Fitnessstudios etc. nur durch Vorlage eines Negativ-Tests.
Sie kandidieren für den Bundestag.
Halten Sie persönlich die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?
Halten Sie dies angesichts der Tatsache, dass die angebotenen „Impfstoffe“ lediglich eine bedingte Zulassung haben und keine Daten zu Langzeitfolgen existieren, für vertretbar?
(Das PEI hat in seinem am 20.08. veröffentlichten Sicherheitsbericht für die COVID-19 Impfstoffe insgesamt 131.671 Meldungen mutmaßlicher Nebenwirkungen gemeldet, listet knapp 1.900 Verdachtsfälle auf bleibende Schäden auf.)

Antwort von
dieBasis

Sowohl aus persönlicher Sicht als auch aus Sicht der Basisdemokratischen Partei Deutschland lehne ich Benachteiligung und/oder Ausgrenzung Corona-ungeimpfter Menschen ab. Da alle bisher auf den Markt befindlichen Stoffe lediglich eine Notfallzulassung haben, es keine validen Daten zu Nebenwirkungen und auf Grund der Neuartigkeit dieser Stoffe auch keine Erkenntnisse über Langzeitfolgen gibt, darf niemand dazu genötigt oder gezwungen werden, sich dieser Behandlung zu unterziehen. 

Entsprechend der fehlenden Daten ist aus meiner Sicht auch keine richtige Aufklärung durch die Impfärtze möglich. Wie aktuelle Studien zeigen, können auch geimpfte Menschen Träger des Corona-Virus sein, selbst erkranken und auch andere Menschen infizieren, daher macht die Regelung von Zutrittsbeschränkungen keinen Sinn.

Ich werde mich zukünftig sowohl gegen eine wie auch immer geartete Impfpflicht (direkt oder indirekt) einsetzen und auch dafür, dass alle Menschen freien Zugang zum gesellschaftlichen Leben haben können.