Frage an Karlheinz Körner von Andreas H. bezüglich Innere Sicherheit
Welchen Standpunkt hat ihre Partei zum Umgang mit jugendlichen Straftätern?
Bei jugendlichen Straftätern sind zwei Fälle zu unterscheiden:
a) Straftäter, welche noch nicht strafmündig sind
und
b) Straftäter, die zwar strafmündig, aber noch nicht erwachsen sind.
Fall a):
*Derzeitiger Missstand*: keinerlei Bestrafung, allenfalls Begleitung durch Jugendamt Ziel: sofortige Strafe im Zusammenhang mit der Straftat, Hilfe für die Eltern
*Maßnahmen*: keine langwierigen Gerichtsprozesse. Die Strafe muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat erfolgen. Die völlige Straffreiheit von nicht strafmündigen Jugendlichen lehne ich ab. Dem Richter soll ermöglicht werden, angemessene Maßnahmen zur Erziehung des Jugendlichen zu ergreifen. Diese müssen nicht in Gefängnis bestehen, sondern können auch anderer Art sein.
Fall b):
*Derzeitiger Missstand*: viel zu viel Zeit zwischen Tat und Bestrafung Ziel: kurze Aburteilungszeiten
*Maßnahmen:* Einführung von Schnellrichtern, damit die Strafe unmittelbar nach der Tat erfolgt. Erweiterung der Richterbefugnisse auf das Anweisen von Maßnahmen der Jugendbetreuung. Dies soll Jugendliche, welche sich am Anfang einer kriminellen Karriere befinden, durch massives Einwirken von weiteren Straftaten abhalten.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter meiner Homepage
http://www.info-gesucht.de/koerner/