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Frage von ulrich h. •

Frage an Karl Zimmermann von ulrich h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

Ihr Verhalten im Petitionsausschuss i.S. der kurdischen Familie Batman ist unverständlich. Inzwischen wurde gerichtlich festgestellt, dass die Familie ein Bleiberecht hat, weil namentlich die Kinder dem deutschen Kulturkreis angehören. Wie können Sie es verantworten, diese Menschen wieder in die Türkei zu schicken??

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Antwort von
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Ich nehme an, Sie meinen die Familie Batan und nicht Batman.

Jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden (nicht Gerichten!) benachteiligt fühlt, kann sich mit einer Petition an den Landtag wenden. Allerdings kann ein Petitionsausschuß - auch wenn das oft geglaubt wird - Gerichtsentscheide nicht aufheben. Das gebietet die in der Bundesrepublik geltende Gewaltenteilung. Deshalb konnte die Petition nicht erfolgreich sein.

Ein Gerichtsurteil, dass der Familie Batan ein Bleiberecht einräumt, ist mir nicht bekannt. Sie meinen sicher die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Stuttgart von vor etwa 5 Wochen, von aufenthaltsbeendenden Massnahmen vorerst abzusehen. Diese Anordnung bedeutet allerdings kein Bleiberecht.

Bislang wurden alle sieben von der Familie angestrengten Asylverfahren oder Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltsberechtigung von den Gerichten negativ beschieden. Ich würde mir allerdings in Zukunft wünschen, dass solche Entscheidungen deutlich schneller getroffen und dann auch konsequent
umgesetzt werden.