Frage an Karl-Wilhelm Röhm von Katharina N. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag,
in anderen Bundesländern sind die Abituraufgaben der vergangenen Jahre problemlos öffentlich einsehbar. Wie kommt es, dass ausgerechnet Baden-Württemberg da eine Ausnahme bildet? Handelt es sich hier um Länderrecht oder gelten bei uns so ganz andere Gesetze als in den anderen Bundesländern?
Da ich mich beruflich im juristischen Sektor tätig bin, würden mich hier die speziellen §§ bzw. die entsprechende Rechtsprechung sehr interessieren.
MfG
K.N.
Sehr geehrte Frau Nitsch,
Herr Röhm bestätigt den Eingang Ihrer Anfrage und teilt Ihnen mit, dass Sie über Abgeordnetenwatch keine Antwort von ihm erhalten werden.
Gerne können Sie ihm Ihr Anliegen per Email oder Schreiben mitteilen, denn seine Anschrift und Email-Adresse sind öffentlich und leicht zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Kemmler